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Kennzeichnung Umverpackung #736 30.04.2003 14:36
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Grüß Gott zusammen

Nach 5.1.2.1 müssen Umverpackungen, wenn die Kennzeichnung der einzelnen Versandstücke nicht sichtbar ist, wie die Versandstücke gekennzeichnet werden. Ist auf der Umverpackung, wie im Lufverkehr nach 7.1.4.2 erforderlich, auch gem. ADR auf die UN-Spezifikationsprüfung der Versandstücke hinzuweisen?
MfG
W. Oppel

Re: Kennzeichnung Umverpackung #737 30.04.2003 17:02
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Winklhofer Offline
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Hallo Herr Oppel,
nach 5.1.2.2 ADR/RID ist zwar zu beachten, dass jedes Versandstück in einer Umverpackung den anwendbaren Vorschriften des ADR entsprechen muss, aber nach 5.4.1 ADR/RID keine Regelung ähnlich dem Luftverkehr ("Inner packages comply with prescribed specifications") festgelegt ist, die dies im Beförderungspapier bestätigt.


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