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Schriftliche Weisungen 2009 #7466 22.11.2008 16:59
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9050 Offline OP
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Gemäss ADR 5.4.3.4 sind diese 4 Seiten unantastbar und sankrosankt - nun wäre es aber vorteilhaft auf der vierten Seite die Ausrüstung mittels z.B. Fotos oder Signeten visuell dem Benutzer bildlich darzustellen. Wenn man dies neben dem Text ( der in einem Rahmen mit z.B. grauem Hintergung -alle 4 Seiten ) aufführt , jedoch auf der selben A4 Seite, sollte das möglich sein. Inhaltlich würde ja eh alles stimmen. Auf den Blättern wäre dann der nicht farblich hinterlegte Grund weiss und darauf hätte man Platz eben für diese Bilder.
Mir fehlt eigentlich nur noch ein Kapitel 5.4.3.5 worin dann noch die Papierqualität, das Papierformat, die Papierfarbe, die Schriftart und - farbe usw. aufgeführt ist !
Ich möchte aber auch nicht verantwortlich sein, wenn wegen Nichtbefolgen der Form der schriftlichen Weisung ein Gau oder Grossunglück beim Gefahrguttransport passiert !

Meinungen würden mich interessieren.

Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: 9050] #7467 22.11.2008 21:28
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Claudi Offline
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Ich habe in Schulungen schon mehrmals die Frage gestellt bekommen (auf den Hinweis, dass der Fahrer die Schriftlichen Weisungen lesen und verstehen können muss), was Personen tun, die des Lesens gar nicht mächtig sind. Da kann ich nur entgegnen, dass es Schriftl. Weisungen in Piktogramm- oder Comicform noch nicht gibt. Das wäre aber doch DIE Lösung für das babylonische Sprachenwirrwarr... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Zur Frage: diverse Verlage, die die neuen Schriftl. Weisungen anbieten, haben z. B. ihr Logo auf die Seiten gedruckt, dies entspricht auch nicht dem Muster im ADR - aber ob das ein Problem darstellt? Mit diesem Hintergrund sehe ich persönlich (und was zählt das schon...) kein Problem dabei, wenn zusätzlich Bilder verwendet werden. Hauptsache, der vorgeschriebene Text ist vorhanden und noch deutlich erkennbar.

Nur: bringt es etwas, dort Bilder einzusetzen? Die Benutzer (Fahrer) sind regelmäßig geschult, bekommen in den Schulungen das Thema Ausrüstung sicher intensiv vermittelt und wissen doch eigentlich, wie ein Besen oder selbststehende Warnzeichen aussehen (?).

Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: Claudi] #7468 24.11.2008 10:18
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Bruesewitz Offline
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Guten Morgen allerseits,
könnte mir jemand erklären, worum in der schriftlichen Weisung 5.4.3.4 des ADR neben der Zeile für Ätzende Stoffe das Wort Verbrennungsgefahr steht? Der französische Text lautet brulures. Dies kann Verbrennung aber auch Verätzung bedeuten. Letzteres wäre nach meiner Meinung sinnvoller. Oder bin ich auf dem falschen Dampfer??


Brüsewitz
Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: Bruesewitz] #7469 24.11.2008 11:43
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Claudi Offline
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Nein, sind Sie nicht. Das wird wohl ein Übersetzungsfehler sein oder ein Schreibfehler. Gemeint ist vermutlich wirklich die "Verätzungsgefahr". Dilemma: verwendet man das Muster wie im ADR mit Schreibfehler oder korrigiert man eigenmächtig und kriegt Probleme (aber wer ist so spitzfindig und beanstandet sowas?)?
Mal aufs Corrigendum warten und Tee trinken... oder Kaffee (vorsicht heiß, Verbrennungsgefahr) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />

Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: Claudi] #7470 24.11.2008 15:13
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Andreas_A Offline
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Hallo Claudi,

nun, auch LKW-Fahrer müssen einen Kurs samt Prüfung über sich ergehen lassen. Mir ist relativ rätselhaft, wie man den Kurs überstehen kann, ohne lesen zu können.

Daher würde ich sagen, dass die Grundvoraussetzung erstmal das Lesen ist.

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: Andreas_A] #7471 25.11.2008 20:07
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Claudi Offline
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Natürlich, so argumentiere ich dann auch.

Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: Claudi] #7472 08.12.2008 17:47
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Naymo Offline
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Auf der Homepage der UN-ECE im Bereich Dangerous Goods (ADR) sind nun die ersten "Linguistic versions" der Schriftlichen Weisungen zu finden! Viel Spass!

Zuletzt bearbeitet von UHeins; 11.12.2008 15:03.

**expect the unexpected**
Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: Bruesewitz] #7473 10.12.2008 12:35
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Rupert Offline
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Hallo !
Das "Causes burns" oft mit "verursacht verbrennungen" übersetzt wird, ist ein alter übersetzungsfehler was auch im imdg-code vorkommt.
Wo es mir und meine Kollegen die Haare aufstellt ist die zusätzliche Ausrüstung:
Schaufel, Kanalabdeckung und Auffangbehälter (aus Kunststoff).
Die Definition Behälter beginnt bei mir mit 0,1 Liter und endet bei 1000000 Liter. Lustig wird es wenn man versucht einen erwärmten Stoff mit einen Kunststoffbehälter aufzufangen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />, aus Metall darf ja nicht sein.
Toll ist auch die Kanalabdeckung, in die Umwelt darf dann die Klasse 9 gelangen, in den Kanal nicht. Umgekehrt darf die Klasse 6.1 in den Kanal gelangen.
Da gibt es noch viel zum korrigieren.


Have a nice day!
Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: 9050] #7474 16.12.2008 14:24
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ureaner Offline
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Hallo in die Runde,
dürfen schriftliche Weisungen auf A5 gefaltet werden?
mfg <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: ureaner] #7475 16.12.2008 16:56
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Gandalf Offline
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Beiträge: 1,086
Hallo ureaner,
ich würde sagen ja. Ich wüsste auch nicht warum das verboten sein sollte.
Gruß Gandalf

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