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Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: ureaner] #7476 16.12.2008 18:18
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bheuschen Offline
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Hallo Ureaner,

in 5.4.3.4 ist nur von Form und einem 4 Seitigen Muster die Rede,
wenn alles im A5 Format noch deutlich lesbar und verständlich gemacht werden
kann, dürfte es kein Problem sein .

Gruß
Bernd

Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: bheuschen] #7477 17.12.2008 08:56
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Gandalf Offline
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Hallo bheuschen,
es war doch nach "falten auf A5" gefragt und nicht nach "drucken auf A5". <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: Gandalf] #7478 17.12.2008 09:25
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Naymo Offline
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Darf man dann auch vier einzelne DIN A4-Seiten farbig ausdrucken und zusammentackern? Wird es irgendwo "festgeschrieben" werden, wie der Ausdruck und das Layout auszusehen hat? RSE abwarten würde ich mal sagen, oder was meinen die Experten?


**expect the unexpected**
Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: Naymo] #7479 17.12.2008 13:27
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F-Vogt Offline
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Hallo SonjaLS,
in 5.4.3.4 wird die Form und der Inhalt der schriftlichen Weisungen gefordert.
Die Form und der Inhalt ist dann auf den folgenden Seiten beschrieben. Über die Größe der schriftlichen Weisungen steht nichts geschrieben. Also wenn die Form (so wie abgedruckt) und der Inhalt stimmt- spricht nichts dagegen die schriftlichen Weisungen vierseitg auf A 4 auszudrucken. Am besten noch einlaminieren- dann hälts länger und den Fahrern sagen, das dies nicht wegzuwerfen ist, da man das dann immerwieder verwenden kann.
Mit freundlichen Grüßen aus Thüringen und ein frohes Fest
F-Vogt

Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: F-Vogt] #7480 26.12.2008 15:40
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Tommy Danger Offline
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Zur Größe bin ich mal gespannt, wann uns DIN A 6 oder kleiner angeboten wird.

Da wird in das ADR aufgenommen, mit welcher Lupe der Verlader dies lesen können muss.
:schockiert

Tommy Danger <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />

Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: Tommy Danger] #7481 28.12.2008 13:10
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GG1 Offline
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Hallo Tommy Danger,

das kriegen wir in Deutschland schon geregelt; so wie wir auch die Schriftgröße der UN Nummer mit mind. 6 mm hinbekommen haben. Bin nur mal gespannt, wann die gleichen Schlaumeier auch diese Schriftgröße in ihren Ordnungswidrigkeitenanzeigen hinbekommen. Oder dürfen wir die sonst als unleserlich betrachten und ignorieren?

Grüße
GG1

Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: GG1] #7482 28.12.2008 17:44
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Tommy Danger Offline
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Servus,

es soll ja schon Behörden geben, die DIN ISO zertifiziert sind. Die werden doch bestimmt eine vorgegebene Schriftgröße haben.

Frage: Beziehst Du dich auf eine bestimmte oder eine unbestimmte Behörde?

TD

Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: Gandalf] #7483 30.12.2008 12:49
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Jenenser Offline
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Ein jahresendzeitliches Hallo in die Runde,

mich beschäftigt eine Frage zu den schriftlichen Weisungen, da ich hierzu Widersprüchliches gehört habe:

Besteht die Pflicht, die schriftlichen Weisungen mitzuführen auch bei Beförderung in begrenzter Menge bzw. bei LQ? Bisher war das ja (meines Wissens) nicht so. Und falls diese Pflicht nun nach ADR 2009 besteht, gilt dies ebenfalls für das Mitführen der aufgelisteten Schutzausrüstung?

Hintergrund ist, daß einige besonders kleine Transportfirmen, die in meinem Auftrag Transporte durchführen, bislang das Thema Gefahrgut scheuten und weder Fahrzeuge noch Fahrer entsprechend ausstatteten. Bei Beförderung in begrenzter Menge war dies ja bislang auch kein Problem, nun könnte es eines werden? Die Mitgabe der neuen Unfallmerkblätter ließen sich da sicherlich noch vermitteln, Fahrzeuge mit Schaufeln und Kanalabdeckungen auszustatten dürfte hingegen den Wenigsten gefallen.

Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: Jenenser] #7484 30.12.2008 16:09
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UBurkhard Offline
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ADR 1.1.3.6.2:

... ohne das nachfolgende Vorschriften anzuwenden sind: ...

- Abschnitt 5.4.3 ...


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Schriftliche Weisungen 2009 [Re: Jenenser] #7485 30.12.2008 21:15
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bheuschen Offline
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Hallo Jennenser,
denke mal dass das gerücht entstanden ist wegen der freigestellten mengen,
spalte 7b . da braucht man auch keine schriftlichen weisungen, aber man muß den unterweisungspflichten (1.3 usw) nachkommen .

Guten Rutsch
Bernd

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