Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen
#7590
09.12.2008 22:05
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Gerald
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Hallo, nach ADR 2009 sind Beförderungseinheiten b.z.w. Versandstücke welche umweltgefährdende Stoffe sind nach 5.2.1.8 zu Kennzeichnen und zwar mit dem Symbol (Fisch und Baum). Unter 2.9.1.10 habe ich zwar zur Klassifizierung was gefunden, aber leider finde ich bei den Stoffeintragungen im Kapitel 3.2 keinen Hinweis, bei welchen Stoffen die Kennzeichnung erfolgen muss. Vielleicht kann mir mal einer auf die Sprünge helfen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen
[Re: Gerald]
#7592
10.12.2008 08:54
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Gandalf
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Hallo Gerald, das liegt vielleicht daran, dass die Kennzeichnung nicht zwingend vorgeschrieben ist, da es eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2010 gibt. Man kann/darf kennzeichnen, muss es aber nicht. Gruß Gandalf
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Re: Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen
[Re: Gerald]
#7593
10.12.2008 09:48
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Andreas_A
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Hallo Gerald,
einfache Faustregel: Alles, was nach GefahrSTOFFrecht mit N/umweltgefährdend gekennzeichnet ist, bekommt zukünftig nach GefahrGUTrecht diesen Zusatzaufkleber.
Allerdings gibt es lange Übergangsfristen, ich glaube bis Ende 2010.
Schneller Handlungsbedarf besteht bei UN3077 und UN3082 - da muss der Zusatzaufkleber ab Mitte 2009 angebracht werden.
(M.E. ist es nicht sinnvoll, diese Kennzeichnung in die Tabelle in 3.2 einzutragen, da man das nur für Stoffe festlegen kann. Alle Sammeleintragungen müssten nach wie vor manuell geprüft werden.)
Viele Grüße, Andreas Arnold
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Re: Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen
[Re: Andreas_A]
#7594
11.12.2008 21:20
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Gerald
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Hallo Andreas, die Kennzeichnung bei UN 3077 und UN 3082 soll schon ab den 01.07.2009 erfolgen, die genaue Quelle konnte ich im ADR noch nicht finden. Die einzige Begründung welche mir einfällt, ist die allgemeine Übergangszeit, wo noch das alte Recht angewandt werden darf. Sehe ich das so richtig?
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen
[Re: Andreas_A]
#7595
11.12.2008 23:37
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Mark
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Hallo,
in dem Protokoll zum Beschluss des Kennzeichnung von umweltgefährlichen Stoffen in der gemeinsamen Tagung hat man die Absicht geäußert ins ADR 2011 in die Tabelle A die Kennzeichnungspflichten einzuarbeiten. Bleibt abzuwarten, ob und wie das dann aussehen wird. Im IMDG gab es da ja schon mal ein praktikables Vorgehen.
Grüße
Mark
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Re: Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen
[Re: Gerald]
#7596
16.12.2008 11:49
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Andreas_A
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Hallo Gerald,
die Übergangsfristen stehen in 1.6.1.1 -> bis 30.6.2009 für UN3077 und UN3082 (allgemeine Übergangsfrist, weil UN3077 und UN3082 in 1.6.1.17 aus der Frist bis Ende 2010 ausgenommen sind). 1.6.1.17 -> bis 31.12.2010 für alle anderen UN-Nummern.
Viele Grüße, Andreas
Zuletzt bearbeitet von Andreas_A; 16.12.2008 11:51.
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Re: Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen
[Re: Andreas_A]
#7597
04.03.2009 17:33
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Vera Hiltmann
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Hallo Andreas,
nach welchen Regeln entnimmst du, dass 1.6.1.1 vor 1.6.1.18 geht? Sind beide Aussagen gleichberechtigt, dann steht in 1.6.1.18 eindeutig, dass die UN 3077 und 3082 nicht von einer Übergangsvorschrift betroffen sind und damit seit 1.1.09 mit dem Kennzeichen umweltgefährdend gekennzeichnet weden müssen.
Gruß Vera
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Re: Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen
[Re: Vera Hiltmann]
#7598
04.03.2009 20:36
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Mark
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Hallo Vera,
der UA 1.6.1.17 (ich denke, du meinst diesen) gilt ausdrücklich nicht für die UN-Nummern 3077 und 3082, daher kann dieser UA für diese UN-Nummern nicht angewandt werden. Aus diesem Grund ist für diese UN-Nummern keine andere Übergangsvorschrift festgelegt als die im UA 1.6.1.1 festgelegte Übergangsvorschrift.
Grüße
Mark
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Re: Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen
[Re: Mark]
#7599
06.03.2009 18:52
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Vera Hiltmann
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Hallo Mark,
natürlich hast du recht, habe zuviel in die Vorschrift interpretiert. Danke
Gruß Vera
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