Tunnelbeschränkungscode
#7613
11.12.2008 10:40
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krottendorfer
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Hallo ADR-Kollegen! ADR 2009: Im Bef.Papier ist lt. 5.4.1.1.1 k) der Tunnelbeschränkungscode anzugeben. Bei ungereinigten, leeren Verpackungen werden die Angaben 5.4.1.1.1.a-f durch den Ausdruck LEERE VERPACKUNG und der Klasse ersetzt. K) (=Tunnelbeschränkungscode) müsste eigentlich angegeben werden. Im Beispiel 5.4.1.1.6.2.1 fehlt der Tunnel.code aber. Druckfehler oder übersehe ich etwas?
Mfg Krottendorfer
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: krottendorfer]
#7614
11.12.2008 11:42
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Spezi
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Servus Hr. Krottendorfer, ich denke das 5.4.1.1.6.2.1 die 5.4.1.1.1 k) nicht ausschliesst. Wenn "Leere Verpackung" dann weiss man das die Restmengen eine UN.Nr. haben und damit müsste automatisch auch der Tunnelcode mit rein, wenn Tunnels durchfahren werden.
ciao Dieter
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: krottendorfer]
#7615
11.12.2008 11:43
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ureaner
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Hallo herr krottendorfer, ich verweise auf 8.6.3.3 in der Hoffnung richtig zu "liegen" mfg und ho,ho,ho
Rattenfängerstadt? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von ureaner; 11.12.2008 13:35.
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: ureaner]
#7616
11.12.2008 14:31
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krottendorfer
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Hallo Ureaner, 8.6.3.3 ist die exakte Lösung, alles klar ! Danke
MfG Krottendorfer
P.S: Ja! Alle Ratten eingefangen, woanders laufen sie noch herum!
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: krottendorfer]
#7617
17.12.2008 10:29
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Gandalf
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Hallo zusammen, gilt für die Eintragung der Tunnelkategorie ins Beförderungspapier (5.4.1.1.1 k) auch die Übergangsfrist 30.06.09? Muss der Fahrer sich ins dieser Zeit dann selber schlau machen, wenn er Tunnel durchfährt? Gruß Gandalf
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: Gandalf]
#7618
17.12.2008 22:55
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Mark
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Hallo,
klar müsste er sich selbst schlau machen, doch denke ich, dass bis dahin noch kein Tunnel kategorisiert sein wird!!
Grüße
Mark
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: Mark]
#7619
18.12.2008 10:11
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Naymo
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Hat irgendjemand schon gehört, wann denn überhaupt die Tunnel wohl in allen ADR-Ländern "kategorisiert" werden... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> ... da bin ich ja mal sehr gespannt drauf.
**expect the unexpected**
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: Naymo]
#7620
18.12.2008 14:35
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GG1
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Tja, da bis Ende 2009 kategorisiert sein muß gehe ich davon aus, daß jeder Tunnel der keine Kennzeichnung hat nach 1.9.5.3.5 ohne Einschränkungen durchfahren werden kann.
Grüße GG1
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: GG1]
#7621
19.12.2008 09:32
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TDamm
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Hallo alle miteinander,
also die Länder arbeiten intensiv an einer Lösung für die Tunnelkategorisierung. Es ist ja auch noch etwas Zeit. Mir wurde durch Hörensagen bekannt, dass in Berlin ein Tunnel bereits einen Beschränkungscode B hat. Gesehen habe ich es aber auch nicht. Ich glaube, dass man sich einig ist, dass wenn kein Schild am Tunnelportal steht, es sich um einen A Tunnel handelt. Nach meiner Kenntnis wird das Verkehrszeichen 261 nicht durch den Code E ersetzt, so dass ein solch gekennzeichneter Tunnel ein E Tunnel ist. Somit sind eigentlich alle Tunnel schon mit einem Beschränkungscode versehen oder???
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: TDamm]
#7622
19.12.2008 14:37
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GG1
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Hallo Herr Damm,
daß eigentlich alle Tunnel schon mit einem Beschränkungscode versehen sind sehe ich nicht so.
Im Verkehrsblatt 2007, Heft 22 Seite 703 wurden die zu verwendenden Zusatzzeichen B, C, D und E in ihrer Form bekanntgegeben. Solange keines dieser Zeichen zusammen mit Zeichen 261 angebracht ist, ist der Tunnel unbeschränkt. Daher wird eine Beschränkung eine Kombination von Zeichen 327 mit Zeichen 261 und dem Zusatzzeichen sein.
Ist das Zeichen 261 alleine angebracht ist der Tunnel bzw. die Straße grundsätzlich für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge gesperrt.
Grüße GG1
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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