Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Tunnelbeschränkungscode #7613 11.12.2008 10:40
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 105
krottendorfer Offline OP
Profi
OP Offline
Profi
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 105
Hallo ADR-Kollegen!
ADR 2009: Im Bef.Papier ist lt. 5.4.1.1.1 k) der Tunnelbeschränkungscode anzugeben.
Bei ungereinigten, leeren Verpackungen werden die Angaben 5.4.1.1.1.a-f durch den Ausdruck LEERE VERPACKUNG und der Klasse ersetzt.
K) (=Tunnelbeschränkungscode) müsste eigentlich angegeben werden. Im Beispiel 5.4.1.1.6.2.1 fehlt der Tunnel.code aber.
Druckfehler oder übersehe ich etwas?

Mfg
Krottendorfer

Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: krottendorfer] #7614 11.12.2008 11:42
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 28
Pabst aus Bayern Offline
Spezi
Offline
Spezi
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 28
Servus Hr. Krottendorfer,
ich denke das 5.4.1.1.6.2.1 die 5.4.1.1.1 k)
nicht ausschliesst.
Wenn "Leere Verpackung" dann weiss man das die Restmengen eine UN.Nr. haben
und damit müsste automatisch auch der Tunnelcode mit rein,
wenn Tunnels durchfahren werden.


ciao
Dieter
Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: krottendorfer] #7615 11.12.2008 11:43
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 98
U
ureaner Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
U
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 98
Hallo herr krottendorfer,
ich verweise auf 8.6.3.3 in der Hoffnung richtig zu "liegen"
mfg und ho,ho,ho


Rattenfängerstadt?
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von ureaner; 11.12.2008 13:35.
Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: ureaner] #7616 11.12.2008 14:31
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 105
krottendorfer Offline OP
Profi
OP Offline
Profi
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 105
Hallo Ureaner,
8.6.3.3 ist die exakte Lösung, alles klar !
Danke

MfG
Krottendorfer

P.S: Ja! Alle Ratten eingefangen, woanders laufen sie noch herum!

Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: krottendorfer] #7617 17.12.2008 10:29
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo zusammen,
gilt für die Eintragung der Tunnelkategorie ins Beförderungspapier (5.4.1.1.1 k) auch die Übergangsfrist 30.06.09? Muss der Fahrer sich ins dieser Zeit dann selber schlau machen, wenn er Tunnel durchfährt?
Gruß Gandalf

Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: Gandalf] #7618 17.12.2008 22:55
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Hallo,

klar müsste er sich selbst schlau machen, doch denke ich, dass bis dahin noch kein Tunnel kategorisiert sein wird!!


Grüße

Mark
Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: Mark] #7619 18.12.2008 10:11
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 7
N
Naymo Offline
Einsteiger
Offline
Einsteiger
N
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 7
Hat irgendjemand schon gehört, wann denn überhaupt die Tunnel wohl in allen ADR-Ländern "kategorisiert" werden... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> ... da bin ich ja mal sehr gespannt drauf.


**expect the unexpected**
Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: Naymo] #7620 18.12.2008 14:35
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
GG1 Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
Tja, da bis Ende 2009 kategorisiert sein muß gehe ich davon aus, daß jeder Tunnel der keine Kennzeichnung hat nach 1.9.5.3.5 ohne Einschränkungen durchfahren werden kann.

Grüße
GG1

Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: GG1] #7621 19.12.2008 09:32
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
Hallo alle miteinander,

also die Länder arbeiten intensiv an einer Lösung für die Tunnelkategorisierung. Es ist ja auch noch etwas Zeit. Mir wurde durch Hörensagen bekannt, dass in Berlin ein Tunnel bereits einen Beschränkungscode B hat. Gesehen habe ich es aber auch nicht. Ich glaube, dass man sich einig ist, dass wenn kein Schild am Tunnelportal steht, es sich um einen A Tunnel handelt. Nach meiner Kenntnis wird das Verkehrszeichen 261 nicht durch den Code E ersetzt, so dass ein solch gekennzeichneter Tunnel ein E Tunnel ist. Somit sind eigentlich alle Tunnel schon mit einem Beschränkungscode versehen oder???

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: TDamm] #7622 19.12.2008 14:37
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
GG1 Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
Hallo Herr Damm,

daß eigentlich alle Tunnel schon mit einem Beschränkungscode versehen sind sehe ich nicht so.

Im Verkehrsblatt 2007, Heft 22 Seite 703 wurden die zu verwendenden Zusatzzeichen B, C, D und E in ihrer Form bekanntgegeben. Solange keines dieser Zeichen zusammen mit Zeichen 261 angebracht ist, ist der Tunnel unbeschränkt. Daher wird eine Beschränkung eine Kombination von Zeichen 327 mit Zeichen 261 und dem Zusatzzeichen sein.

Ist das Zeichen 261 alleine angebracht ist der Tunnel bzw. die Straße grundsätzlich für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge gesperrt.


Grüße
GG1

Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3