Gibt es eine Vorschrift, wie gross die Kennzeichnung der UN-Nummer auf Versandstücken sein muss? Steht die Grösse in einem Verhältnis zur Grösse des Versandstückes, z. B. Kanister zu IBC? Ich finde im ADR nur etwas über die Grösse der UN-Codierung. Besten Dank für eine kompetente Antwort.
MfG
Albert Geier