Ein Blick in das neue ADR 2009 mag hier helfen: In 5.2.1.8.3 wird das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (Baum und Fisch) dargestellt. Im Unterschied zu den Gefahrkennzeichen gibt es hier keine Vorschrift über die Gestaltung des Randes [i]("... Linie haben, die parallel zum Rand in einem Abstand von 5 mm ..." o.ä.)[/i].
Insofern ist es völlig korrekt, dieses Kennzeichen mit seinem etwas fetteren Rand ohne eine Strichellinie zu verwenden.