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Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? #7701 23.12.2008 12:52
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Hallo Forum,

ich habe mit meinem Kollegen gerade eine Diskussion zum Thema "Transport von Altbatterien" (UN-Nr. 2794).
Die Frage stellt sich erst dann, wenn der Transport nicht in zugelassenen Akkuboxen und nicht in Spezialfahrzeugen oder -containern stattfindet, sondern lose auf der Ladefläche eines Fahrzeuges.
Handelt es sich dann um Stückgut mit der Folge, dass gegen Handhabungs- und Verstauungsvorschriften verstoßen wird? Oder handelt es sich dann um einen Transport in loser Schüttung ... und die entsprechenden Bedingungen müssten eingehalten werden?

Gruß

- Werner Sellschopp -

PS: Ich wünsche allen Mitlesern und -denkern ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch nach 2009 <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von w-sellschopp; 23.12.2008 15:29.
Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: w-sellschopp] #7702 23.12.2008 16:03
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TDamm Offline
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Hallo Herr Sellschopp.

UN 2794 kann unter der Bedingung der VV14 als lose Schüttung befördert werden.

In der Praxis sieht man aber normale Stückgutfahrzeuge, in denen die gebrauchte(n) Batterie(n) lediglich wie in "loser Schüttung" auf die Ladefläche liegt(en). Da somit die Bedingungen der Freistellung der SV 598 nicht eingehalten werden, ist die Freistellung nicht anwendbar und das Regelwerk ist einzuhalten. Verstöße sind dann ganz normal nach dem Regelwerk zu ahnden.

Mit freundlichen Grüßen
Frohe Weihnachten
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: w-sellschopp] #7703 23.12.2008 17:52
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Mark Offline
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Hallo Werner,

die Akkuboxen brauchen keine Bauartzulassung!!!

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: Mark] #7704 29.12.2008 10:31
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Hallo Forum,

vielen Dank, dass ihr euch Gedanken gemacht habt. Meine Frage ist damit aber leider noch nicht vollständig beantwortet.
Mein Kollege denkt, dass es sich bei den lose transportierten Altbatterien um unverpackte Stückgüter handelt ... mit der Folge, dass z. B. die Kennzeichnung und Bezettelung nach Kapitel 5.2 und die Handhabung und Verstauung nach Abschnitt 7.5.7 ADR einzuhalten wären.
Meiner Meinung nach ist die Definition für lose Schüttung das unverpackte Gefahrgut. Da das Gefahrgut ja nach UN 2794 die mit Säure gefüllte Batterie darstellt, müsste der Transport von mehr als einer unverpackten Batterie doch eigentlich lose Schüttung darstellen ... mit der Konsequenz, dass bei Missachtung der VV14 eine unzulässige Beförderung nach § 3 GGVSE stattfindet.

Gruß

- Werner Sellschopp -

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: w-sellschopp] #7705 29.12.2008 18:54
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TDamm Offline
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Hallo Herr Sellschopp,

die VV - Vorschriften stellen gemäß 7.3.1.1 b eine Bedingung dar, unter welcher die Beförderung in loser Schüttung erfolgen darf. Ist/sind die Bedingung(en) nicht erfüllt, liegt keine Beförderung in loser Schüttung vor.
Folge: Die Altbatterien sind zu Sichern und zu Kennzeichnen. Verstöße dagegen sind wie bei anderen Versandstücken zu ahnden. Ein Verstoß gegen § 3 GGVSE würde ich nicht sehen, da eine Beförderung diese Gefahrgutes nach dem Regelwerk zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen und Guten Rutsch
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: TDamm] #7706 29.12.2008 23:18
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Mark Offline
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Hallo Herr Sellschopp,

ich möchte Herrn Damm Recht geben, eine lose Schüttung liegt nicht vor, aber auch kein Verstoß gegen § 3.

Transport in loser Schüttung (wild übereinander geschüttet) wird von Recyclingunternehmen in Spezialmulden (sau teuer) durchgeführt um alte Batterien zu den Bleihütten zu Transportieren (der Transport vom KfZ-Händler zum Zwischenlager erfolgt i.d.R. in Akkuboxen).

Wenn einzelne Batterien gesichert (gegen Rutschen, Umfallen, Beschädigung etc.) transportiert werden und die anderen Bedingungen der Sondervorschrift 598 erfüllt sind, unterliegt der Transport nicht dem ADR. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Also auch kein Verstoß gegen Gefahrgutvorschriften. Ist eigentlich eine verhältnismäßig simple Sache.


Grüße

Mark
Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: w-sellschopp] #7707 30.12.2008 09:41
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Wilhelm Kassing Offline
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Guten Morgen,
unter www.zvei.org Fachverband Batterien gibt es unter der Rubrik Publikationen eine Menge von Informationen aus der Sicht der Batteriehersteller zu diesem Thema zum download.

Grüsse aus Wadern und nur das Beste für 2009

Wilhelm Kassing

Zuletzt bearbeitet von Wilhelm kassing; 30.12.2008 15:05.
Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: Wilhelm Kassing] #7708 02.01.2009 15:56
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Hallo und ein frohes neues Jahr!!

Ich freue mich, dass wir in diesem Forum solche Problemchen gemeinsam einkreisen und eine Lösung finden können (oder auch nicht :-) ).

Also kreisen wir mal ein:

Die 7.3.1.1 b besagt, dass Güter in loser Schüttung ... nur befördert werden dürfen, wenn ... die Sondervorschriften ... VV ... diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt ... und die Bedingungen dieser Sondervorschrift ... eingehalten werden.

Da die VV14 nicht eingehalten wird, ist meiner Meinung nach der Transport in dieser Transportform nicht zulässig. Das macht den Transport aber auch nicht automatisch zum Stückguttransport. Es bleibt trotzdem ein Transport in loser Schüttung, da es sich um unverpacktes Gefahrgut handelt und die Begriffsmerkmale für Stückgüter aus 1.2.1 ADR nicht erfüllt werden.

Gruß

- Werner Sellschopp -

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: w-sellschopp] #7709 03.01.2009 19:37
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Mark Offline
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Hallo Herr Sellschopp,

schau dir bitte die Sondervorschrift 598 an. Hier werden Bleibatterien von den Vorschriften vollständig befreit, wenn Sie entsprechend gesichert transportiert werden. Daher stellt sich gar nicht die Frage, ob es sich hier um eine lose Schüttung (VV14) oder um Stückgut handelt. Hier besteht eine Befreiung! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />


Grüße

Mark
Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: Mark] #7710 05.01.2009 13:23
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Hallo Mark,

schau dir bitte nochmal mein 1. Posting an. Meine Frage bezog sich auf einen Transport, bei dem die VV14 und die Sondervorschrift 598 [color:"red"]nicht erfüllt[/color] sind.

Gruß

- Werner Sellschopp -

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