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Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: w-sellschopp] #7711 05.01.2009 18:29
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Wilhelm Kassing Offline
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Guten Tag zusammen,
noch einmal zum mitlesen:
7.3.1.1 Ein Gut darf in loser Schüttung in Schüttgut-Containern, Containern oder Fahrzeugen nur befördert werden, wenn entweder

1. in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 eine Sondervorschrift mit einem mit den Buchstaben "BK" beginnenden alphanumerischen Code angegeben ist, welche diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die anwendbaren Vorschriften des Abschnitts 7.3.2 zusätzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden;
(Für UN 2794 nicht zutreffend) oder
2. in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 eine Sondervorschrift mit einem mit den Buchstaben "VV" beginnenden alphanumerischen Code angegeben ist, welche diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die in Abschnitt 7.3.3 aufgeführten Bedingungen dieser Sondervorschrift zusätzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden.

Das bedeutet für lose Schüttung muss eines von beiden erfüllt sein. Wenn beides nicht gegeben ist, bleibt entweder SV 598(Bei Einhaltung = Freistellung von den Vorschriften des ADR) oder P801 bzw. P801a. Wenn nach letzteren Verpackungsvorschriften befördert wird handelt es sich eindeutig um eine Beförderung in Versandstücken(Stückgut).

Wenn auch das nicht geht, ist eine Beförderung ausgeschlossen.

Grüsse aus Wadern und alles Gute für 2009

Wilhelm Kassing

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: Wilhelm Kassing] #7712 05.01.2009 18:48
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Hallo Herr Kassing,

genau das war die Frage und genau so sehe ich die Sachlage auch. Vielen Dank <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" /> .

Gruß

- Werner Sellschopp -

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: Wilhelm Kassing] #7713 05.01.2009 18:55
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Mark Offline
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Hallo Zusammen,

Wenn die Batterien ohne Ladungssicherung unverpackt im Fahrzeug transportiert werden, liegt kein Verstoß gegen § 3 GGVSE vor (Beförderung ausgeschlossen), wohl aber wurden die Pflichten des Verladers gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 1c, GGVSE nicht eingehalten. Demzufolge liegt hier eine OWI vor (Untersagung der Weiterfahrt, 500 ¤ Bußgeld für den Verlader). Auch der Fahrer hat seine Pflicht nicht erfüllt (§ 9 Abs. 11 Nr. 1, GGVSE / Bußgeld 250 ¤).

Also, beim Transport von unverpackten Bleibatterien (einzelne) unbedingt auf die Ladungssicherung achten.


Grüße

Mark
Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: Mark] #7714 05.01.2009 20:11
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Wilhelm Kassing Offline
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Guten Abend Mark,
selbstverständlich ist hier die Beförderung nicht nach §3 ausgeschlossen oder vielleicht besser ausgedrückt VERBOTEN.
Ladungssicherung ist nicht alles!! Alle wie auch immer Beteiligten nach § 9 GGVSE haben mit einem Bußgeld zu rechnen.

Vielleicht können Sie mir zustimmen, wenn man sagt: >ein Gefahrgut, dass nicht ordnungsgemäß verpackt ist, darf nicht befördert werden< oder anders ausgedrückt >ist von einer Beförderung ausgeschlossen<.

Schönen Gruß an alle Sprachgelehrten.

Wilhelm Kassing

Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: Mark] #7715 06.01.2009 21:40
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Hallo Mark,

der von dir zitierte 9 (4) Nr. 1c GGVSE bezieht sich auf Versandstücke. Es liegen hier aber keine Versandstücke vor, sondern der Definition nach Schüttgut.
Es kann auch niemand dazu gezwungen werden, das Schüttgut zu verpacken und daraus Stückgut zu machen. Natürlich würde es reichen, die P801a einzuhalten und das Schüttgut in Akkuboxen zu transportieren (oder nach SV 598, was mir aber fast unmöglich erscheint). Das war hier aber nicht die Frage.
Für mich ist jetzt eigentlich ganz klar, dass ein Verstoß nach § 3 GGVSE vorliegt, denn er besagt:
Gefährliche Güter dürfen nur befördert werden, wenn deren Beförderung ... nicht ausgeschlossen und nach Teil 2, Kapitel 3.2 Tabelle A zulässig ist.

Da die VV14 nicht eingehalten wird, ist der Losetransport von Altbatterien auf der Ladefläche nicht dem Teil 2, Kapitel 3.2 Tabelle A entsprechend. Die Beförderung ist demgemäß nach § 3 GGVSE unzulässig.

Gruß

- Werner Sellschopp -

Zuletzt bearbeitet von w-sellschopp; 06.01.2009 22:02.
Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: w-sellschopp] #7716 06.01.2009 22:20
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Mark Offline
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Hallo Herr Sellschopp,

was soll an der Beförderung nach SV 598 so schwer sein? Es müssen bei Altbatterien doch nur wenige Parameter eingehalten werden:

* Gehäuse darf keine Beschädigung aufweisen
* Gegen Rutschen, Umfallen etc. schützen (= Ladungssicherung)
* keine Säurespuren außen
* gegen Kurzschluss gesichert

Kann doch eigentlich nicht so schwer sein, oder?

Der Transport in Akkuboxen ist kein Transport in loser Schüttung, sondern als Stückgut gemäß Verpackungsanweisung P 801a.

Da die Säurebatterien nicht von der Beförderung ausgeschlossen sind, sondern die UN 2794 in der Tabelle A ausdrücklich zugelassen ist (SV 598, P801, P801a oder VV14) liegt für Säurebatterien kein Transportverbot vor (wie etwa für Königswasser nach UN 1798). Hier liegen nur Pflichtverletzungen vor, die Säurebatterien sind nicht ordnungsgemäß befördert worden.

Hat der "Befüller / Verlader" denn das ganze als "lose Schüttung" angesehen? Wurde das Fahrzeug mit Großzetteln und orangen Warntafeln mit Kennzeichnungsnummen ausgestattet? Wenn nicht, würde ich nicht davon ausgehen, dass hier als lose Schüttung transportiert werden sollte.

Ein Transport von Gefahrgut in loser Schüttung ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn eine Sondervorschrift (VV1 bis VV17, SV 650 o.ä.) lässt dies ausdrücklich zu. In letzteren Fall müssen die Auflagen erfüllt werden.

Wenn der Verlader die Säurebatterien jedoch nur lose in das Fahrzeug verladen hat, so ist er sicher von Stückgut ausgegangen und hat da seine Verpackung vergessen. Also, 500 ¤ Bußgeld reichen für den Verlader, 1.500 ¤ wäre übertrieben, es sei denn Vorsatz ist im Spiel, dann bitte die 500 ¤ verdoppeln. Und der Fahrzeugführer ist auch dran (mit 250 ¤), der muss aufpassen, wie er was mitnimmt (beim Verstoß gegen §3 wäre der Fahrzeugführer raus, der kann nicht wissen, welche Güter von der Beförderung ausgeschlossen sind).


Grüße

Mark
Re: Altbatterien - Stückgut oder lose Schüttung? [Re: Mark] #7717 09.01.2009 16:25
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Hallo Mark,

Es handelt sich nur um eine angenommene Situation, die mein Kollege und ich mal theoretisch durchspielen. Wir haben ein Schrotthaendler beobachtet, der neben seinem auf der Ladeflaeche verteilten Altmetall auch noch mehrere alte Batterien transportierte ... wird wohl zur Zeit gut bezahlt.
Hier waere die Einhaltung der SV meiner Meinung nach eher schwierig ... ist aber auch nicht das Thema. Der Hinweis auf P 801a ist mir voellig klar, habe ich auch nie anders behauptet.

Mit Paragraf 3 koenntest du richtig liegen ... da muss ich noch mal drueber nachdenken.

Gruss

- Werner Sellschopp -

PS: ist etwas schwierig zu antworten, habe gerade nur einen Rechner mit amerikanischem Profil yur Verfuegung...es gibt keine Umlaute und z und y sind vertauscht.

Zuletzt bearbeitet von w-sellschopp; 09.01.2009 16:26.
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