ADR - Schriftliche Weisungen
#7718
02.01.2009 12:59
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Hoko1
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Hallo ich bin neu im Forum und kenne mich noch nicht so gut aus. Ich bin Speditionskaufmann und arbeite in der Chemischen Industrie. Und hier habe ich auch gleich meine Frage: Ab 1.1.2009 gibt es eine Neuerung im ADR bzgl. Schriftliche Weisungen. Bis dato konnte man die Zahl zur Kennung der Gefahr in der oberen Hälfte der orangen Tafel dem Einzelunfallmerkblatt entnehmen. Aber wie verhält es sich in Zukunft, wo nur noch "pauschale" Schriftliche Weisungen existieren? Woher bekommt der Tankwagenfahrer jetzt seine Infos für die O-Tafel? Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen? Gruss
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Hoko1]
#7719
02.01.2009 14:04
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TDamm
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Hallo Hoko1 und allen ein gesundes neues (Gefahrgut) Jahr,
die von Dir angesprochene Angabe in den schriftlichen Weisungen war nur eine freiwillige Angabe der gewerblichen Hersteller. Das bisher gültige ADR hat diese Angabe nicht zwingend gefordert. Richtig ist, dass die neuen schriftlichen Weisungen das wohl nicht mehr darstellen werden. Jedoch beabsichtigt der Verordnungsgeber den Befüller zu verpflichten, dass er den Kraftfahrer auf die Nummer der Gefahr hinweist. Letztendlich hat auch der Befüller in der neuen GGVSEB dafür zu sorgen, dass das das Fahrzeug vor dem Befüllen den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht (7.5.1.2 ADR).
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: TDamm]
#7720
03.01.2009 14:13
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Hoko1
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Hallo Herr Damm, erst einmal ein frohes neues Jahr vor allem aber Gesundheit. Danke für die prompte Antwort! Wenn ich das richtig verstanden habe gelten die alten Vorschriften ADR 2007 aber noch bis Ende Juni d. J. das bedeutet, dass bis dahin auch ein Einzelunfallmerkblatt( mit den bekannten Zahlen für die O-Tafel) noch verwendet werden kann. Wird aber nach der Zeitüberschreitung ein Einzelunfallmerkblatt nicht mehr anerkannt oder sogar bussgeldpflichtig, obwohl es wesentlich detaillierter ist als das jetzt neu geschaffene? Gruss Horst
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Hoko1]
#7721
03.01.2009 18:27
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TDamm
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Hallo Horst,
alles Gute im neuen Jahr. Bis zum 30.06.09 kann jeder noch das ADR 2007 anwenden. Danach sollten die alten schriftlichen Weisungen, auch wenn Sie detalierter sind, nicht mehr auf der Straße auftauchen.
Gruß Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Hoko1]
#7722
03.01.2009 19:23
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Mark
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Hallo Hoko,
wir lösen das Problem so, dass wir freiwillig das Beförderungspapier mit der Angabe der Kemmlerzahl und auch (sofern zutreffend) mit der nötigen Kennzeichnung für die Umweltgefahr ergänzen.
Grüße
Mark
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Mark]
#7723
05.01.2009 14:33
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Hoko1
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Hallo zusammen, ich danke euch allen für die schnelle Hilfe! Nichts desto trotz: die neue Schriftliche Weisung gleicht aus meiner Sichtder Dinge dem uralten Speditions - Sammelunfallmerkblatt.Wenn auch in abgewandelter Form. Ein Unfallmerkblatt/Schriftliche Weisung für alle Fälle ! Gruß Horst
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Hoko1]
#7724
14.01.2009 17:35
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Anderl
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Hallo,
eine gewisse Ähnlichkeit mit dem alten Sammelunfallmerkblatt kann man nicht leugnen, auch wenn die Intention der neuen schriftlichen Weisungen eine andere ist. Auch wir geben die Angaben für OWT und Gefahrzettel bzw. Placards auf dem Beförderungspapier an.
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Anderl]
#7725
22.01.2009 10:42
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sick
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Hallo,
ich arbeite in einem LKW Transportunternehmen.
Wenn ich das richtig verstehe muss ich nun alle Fahrzeuge mit diesem neuen Sammelmerkblatt ausrüsten. Wenn ja, kann mir jemand sagen, woher ich das bekomme?
Dann hab ich gleich noch eine Frage:
Einer unserer Disponenten teilte mir mit, dass ein Fahrer von uns diese Woche angehalten wurde. Ich weiß leider nicht ob von BAG oder Polizei. Jedenfalls wurde Ihm vorgeworfen, dass er nur eine Ausfertigung der schriftlichen Weisungen (alte Version) dabei hatte. Angeblich müsste er wohl zwei weitere „Kopien“ oder Ausfertigungen davon mit sich führen. Ob es zu einer Strafe gekommen ist kann ich jetzt nicht sagen, da ich den Fahrer noch nicht persönlich gesprochen habe, sondern mir dies nur flüchtig vom Disponent berichtet wurde.
Stimmt das mit den 3 Ausfertigungen bzw. Kopien?
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: sick]
#7726
22.01.2009 11:25
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GG1
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Hallo sick,
wenn der Fahrer nach altem Recht unterwegs war (darf er bis 30.06.2009), dann müssen die schriftlichen Weisungen in den Sprachen des Absendelandes, des Empfangslandes und den Sprachen aller Transitländer mitgeführt werden. Fallweise auch noch in einer Sprache, die der Fahrer lesen und verstehen kann.
Nach neuem Recht ist es nur noch in der Sprache erforderlich, die der Fahrer lesen und verstehen kann.
Zusätzliche Kopien sind nicht erforderlich.
Grüße GG1
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: sick]
#7727
22.01.2009 11:28
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Wilhelm Kassing
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Guten Morgen, zur Zeit haben wir bis zum 30.06.09 eine Übergangsfrist zwischen ADR 2007 und ADR 2009; d.h. während dieser Zeit sind beide Versionen anwendbar. Sowohl noch ADR 2007 = Schriftliche Weisung alt aber auch schon ADR 2009 = schriftliche Weisung neu. Mitgabepflicht alt durch Verlader in D Mitgabepflicht neu durch Beförderer
in jeweils einer Ausfertigung, die der Fahrer lesen und verstehen kann.
Nach ADR 2007 = Sprache des Fahrers + Sprache Abgangsland + ggf. Empfangsland + Transitländer
Nach ADR 2009 nur noch Sprache des Fahrers.
3 Ausfertigungen ist Schnee von Vorgestern.
Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Anbietern.
Grüsse
Wilhelm Kassing
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Wilhelm Kassing]
#7728
22.01.2009 19:11
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sick
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Hallo Danke für die Antworten. Kann man diese neuen schriftlichen Weisungen nicht irgendwo als PDF runterladen? Hab schon auf verschiedenen Seiten gesucht und auch eine gute gefunden in der es alle Sprachen gibt, aber leider kein Deutsch hier die Seite Web Seite Da steht auch, dass auf jeden Fall eine farbige Ausfertigung erforderlich ist. Kann vielleicht jemand ein Link schicken, wo es die deutsche Version gibt, oder muss man die ernsthaft kaufen??? Gruß
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: sick]
#7729
23.01.2009 09:11
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GG1
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Hallo sick, die Länder sollen ihre Versionen der UN zur Verfügung stellen, die sie auf folgender Webseite veröffentlicht: http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_linguistic_e.htmDeutschland hat seine Version bis dato noch nicht eingestellt; liegt aber daran, daß man erst die darin enthaltenen Fehler korrigieren will (diese sind im Verkehrsblatt Nr.1 von 2009 genannt). Grüße GG1
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: GG1]
#7730
23.01.2009 09:55
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sick
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Danke für die Info!
Ich verstehe zwar nicht, was daran so kompliziert sein soll, dass man da solange Fehler korrigieren muss, aber ok.
Also gehe ich mal davon aus, dass die deutsche Version dann demnächst da erscheinen wird.
Kann ich solang darauf bestehen, dass die Absender uns mit den alten Versionen der schriftlichen Weisungen ausstatten?
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: sick]
#7731
23.01.2009 12:18
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GG1
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Hallo sick,
Du kannst ein Problem bekommen, wenn Du auf "altem" Recht bestehst sprich: der Absender sucht sich einen anderen Beförderer. Eventuell hat der Absender sein EDV System bereits umgestellt (obwohl die Angabe des Tunnelcodes nicht gegen 2007er Recht verstößt da er am Ende der Gefahrgutsequenz kommt). Normalerweise sollte das aber mit gesundem Menschenverstand lösbar sein. Die Absender sind auf jeden Fall froh um die Pflichtenverlagerung was die schriftlichen Weisungen angeht. War in der Vergangenheit von manchen Konntrollbehördern gern genommen um ein Bußgeld zu verhängen. Mir sind Ordnungswidrigkeitenanzeigen bekannt, weil im Unfallmerkblatt bei einem nach Gefahrstoffrecht krebserregenden Produkt das nicht im Unfallmerkblatt ebenfalls angegeben wurde!
Das BMVBS hat übrigens eine Duldung für die Verwendung der fehlerhaften neuen schriftlichen Weisungen ausgesprochen; wenn Du das Muster also farbig und auf 4 Seiten ausgedruckt verwendest, gibt es in Deutschland kein Bußgeld dafür. Wie es im Ausland aussieht, steht auf einem anderen Blatt.
Daß das mit den Änderungen so lange dauert liegt daran, daß da leider viele Köche beteiligt sind und das ECE - Sekretariat die Fehlerbereinigung mit einem noch ausstehenden Notifizierungsvorgang verbinden will.
Grüße GG1
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: GG1]
#7732
23.01.2009 13:55
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sick
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Vielen Dank für deine ausführliche Auskunft. Das BMVBS hat übrigens eine Duldung für die Verwendung der fehlerhaften neuen schriftlichen Weisungen ausgesprochen; wenn Du das Muster also farbig und auf 4 Seiten ausgedruckt verwendest, gibt es in Deutschland kein Bußgeld dafür. Weißt du ob ich das irgendwo im Internet bekomme, oder kann es mir vielleicht einer von euch zur Verfügung stellen / uploaden? Mit bestem Dank... sick!
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: sick]
#7733
23.01.2009 15:04
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GG1
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Hallo sick, schau mal bei der GeLa http://www.gelaweb.de/ im News Bereich nach. Mit Datum vom 19.01.2009 wurde darauf hingewiesen. Grüße GG1
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: GG1]
#7734
23.01.2009 16:30
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sick
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ok... da steht das mit der Fehlerkorrektur. Aber das Problem ist, ich hab momentan garnichts, was ich den Fahrern mitgeben kann.
Deshalb brauch ich wenigstens die alte Version. Wo findet man die denn???
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: sick]
#7735
23.01.2009 16:54
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Mark
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Hallo Sick,
die alten Versionen musste der Absender selbst erstellen und war verpflichtet diesen dem Beförderer mitzuteilen und dem Verlader zu übergeben. Der Verlader musste diese dann dem Fahrer übergeben (so wenigstens die Theorie). In der Praxis gibt es teure Programme, die das passende Unfallmerkblatt in den gewünschten Sprachen generierte.
Einfacher ist es, wenn du dir eins nach neuer Version von einem Verlag kaufst, kosten nicht viel. Jeder Verlag, der Gefahrgutartikel verkauft, verkauft auch die Unfallmerkblätter. Frag doch mal beim Storck-Verlag.
Ach ja, nur eine Version (in einer Sprache) ist nicht ganz richtig. Im ADR steht nicht in der Sprache des Fahrer, sonder in der Sprache der Fahrzeugbesatzung. Ist neben einem deutsch-sprechenden Fahrer auch noch ein polnisch-sprechenden Mitfahrer an Bord, dann muss neben der deutschen Version auch noch die polnische an Bord
Grüße
Mark
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: GG1]
#7737
23.01.2009 18:40
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sick
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Vielen Dank!
Ich nehme an Seite 205 bis 208. Richtig?
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: sick]
#7738
08.04.2009 08:39
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DJSMP
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Guten Morgen!
Nach dem ADR 2009 werden ja die Schriftlichen Weisungen in der Sprache der Fahrzeugbesatzung benötigt. Wir sind uns auch einig, dass die SW ausschließlich an die Fahrzeugbesatzung gerichtet sind und nicht an Rettungskräfte, übereifrige Kontrolleure oder andere Behörden und Personen.
Mein Kunde als Italienspediteur fährt mit ausschließlich deutsch sprechenden (und verstehenden) Fahrzeugführern ins Land der Pizza und Pasta. Er sagte mir, dass die Italiener wohl das neue ADR nicht wirklich verinnerlicht hätten und auch bei den neuen einheitlichen Schriftlichen Weisungen auf eine italienische Version "zum rum schnüffeln" bestehen.
Nun kann es sein, dass nur ne einzelne Polizeitstreife noch nicht so richtig fit im ADR ist oder dass es dabei ein generelles Problem gibt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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Re: ADR - Schriftliche Weisungen
[Re: Hoko1]
#7739
06.05.2009 20:25
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MunBnegel
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Hallo, ich denke doch mal das es von den Ladepapieren(Ladezettel),ersichtlich sein muß. Denn ohne Ladezettel sind ja auch die Beförderungspapiere nicht vollzählig. Den Wert und welche Warntafel,Plakart er an das Fahrzeug anbringen muss entnimmt er ja vom Ladezettel, den ihm der Versender/Verlader aushändigt. Ich hoffe es hat etwas geholfen ....
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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