Hallo dusske,
Betriebsstoffe wie die angesprochenen Tanks an KfZ fallen schon voher raus, da sie nicht unter die Definition "Beförderung" in Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter fallen, weil keine Ortsveränderung vorliegt.
Den zweiten Hinweis gibt es in der SOLAS Kapitel VII Teil A Regel 2. Dort ist zu lesen dass der IMDG Code für verpackte gefährliche Güter gilt, und das ist auch nicht erfüllt.
Wenn KfZ in Containern befördert werden sind sie im USA Verkehr (und demnächst wohl auch weltweit) als Gefahrgut unter der UN 3166, Klasse 9 zu befördern. Im 34.Amdt ist diese UN Nummer noch nicht drin, sie wird aber irgendwann kommen.
Gruß aus Lübeck
Volker Utzenrath