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schriftliche Weisungen 2009 #7749 06.01.2009 15:25
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Uwe Offline OP
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Hallo miteinander und ein gesundes neues Jahr!

Ab ersten Januar gelten ja nun die schriftlichen Weisungen im neuen Format.
Die Änderung bezieht sich nur auf das ADR. Ich kann jedoch nirgens einen Hinweis finden ob im RID ebenso Veränderungen an den schriftlichen Weisungen wirksam werden. Wenn nicht, wie verhält es sich dann mit der rollenden Landstraße? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Vielen Dank und herzliche Grüße,

Uwe

Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: Uwe] #7750 07.01.2009 14:23
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ureaner Offline
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auch ich wünsche ein gesundes und erfolgreiches 2009,
'ne echte Hilfe ist es nicht, aber das an kompetenter Stelle darüber disputiert wird, sollte man zur Kenntniß nehmen. http://www.otif.org/fileadmin/user_uploa...CE_2008-B_D.pdf
mfg

Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: Uwe] #7751 07.01.2009 14:38
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GG1 Offline
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Hallo Uwe,

das wird für Deutschland über die GGVSEB geregelt. Im 2. Entwurf wird im § 37 ausgesagt, daß sie analog zur Straße vom Beförderer vorzuhalten sind.

Grüße
GG1

Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: ureaner] #7752 14.01.2009 12:37
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ureaner Offline
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hallo Uwe,
und noch was zum Thema schriftliche weisungen
http://www.otif.org/fileadmin/user_uploa...E_2008-22_D.pdf

Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: GG1] #7753 14.01.2009 21:09
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TDamm Offline
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Hallo GG1,

mit Entwürfen (§ 37 GGVSEB) ist das immer so eine Sache. Mal sehen was am Ende stehen wird. Vor Überraschungen ist man ja nie gefeit.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: TDamm] #7754 15.01.2009 09:23
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GG1 Offline
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Hallo Herr Damm,

das ist mir schon klar, da es aber zur Zeit über die GGVSE geregelt ist und andere Länder das gar nicht kennen, wird es über die GGVSEB geregelt werden. Ob es nun § 37 oder ein anderer wird ist letztendlich egal - vielleicht wird es auch unter den Tisch fallen, wer weis?

Grüße GG1

Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: TDamm] #7755 20.01.2009 11:26
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Hallo,

vielen Dank für den Tipp, bin auch gespannt.

Herzliche Grüße,

Uwe

Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: Uwe] #7756 17.04.2009 08:04
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Frede Offline
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Hallo!
Kann mir einer sagen, wo ich die neuen Unfallmekblätter bestellen kann?! Ab Juli sind diese ja Pflicht und die "alten" nicht mehr gültig :-(
GLG
Frede

_____________________________________________

ICh glaub ich hab es schon gefunden:
Web Seite

Kann ich diese nehmen?

Gruß
Frede

Zuletzt bearbeitet von Frede; 17.04.2009 08:12.
Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: Frede] #7757 17.04.2009 08:51
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Claudi Online
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Hallo Frede,

ja, die von dir gefundene Website kannst du nehmen. Du braucht also nicht zwangsläufig Schriftliche Weisungen zu kaufen, kostenlos herunterladen und farbig ausdrucken geht auch.

http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_linguistic_e.htm

Oder auch ein anderer Link (ebenfalls kostenlos, hier findet man noch ein paar andere Sprachen, allerdings sind die Vorlagen seeeeehr bunt, was das ausdrucken schwierig macht):

http://www.iru.org/index/bookshop-display-action?id=209

Die neuen Schriftlichen Weisungen dürfen bereits jetzt verwendet werden, man muss nicht bis 01.07.09 warten.

Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: Claudi] #7758 17.04.2009 19:53
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Frede Offline
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Dankeschön für die Links!!

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