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Umweltgefährdende Stoffe #7809 21.01.2009 11:47
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AchimB Offline OP
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Hallo liebe Forumsmitglieder,

bei der Beförderung von Versandstücken mit Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (ab 01.07.2009 zunächst UN 3077 und UN 3082, ab 01.01.2011 alle übrigen Klassen) muss bei kennzeichnungspflichtigen Transporten das Fahrzeug mit dem Placard (Symbol Fisch/Baum) gekennzeichnet werden. Weiß jemand, ob in diesem Fall der Gefahrzettel Nr. 9 ebenfalls als Placard an das Fahrzeug muss?

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß AchimB

Re: Umweltgefährdende Stoffe [Re: AchimB] #7810 21.01.2009 15:09
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Gerald Offline
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Hallo Achim,
wenn das Anbringen von Placards vorgeschrieben ist (bei lose Schüttung und Tankbeförderung)so müssen Container, MEGC, Tankcontainer, ortbewegliche Tanks und Fahrzeuge mit umweltgefährlichen Stoffen mit Symbol Fisch/Baum gekennzeichnet werden.
Die Kennzeichnung mit Gefahrzettel 9 erfolgt nach Tabelle des Kapitel 3 Spalte 5 für die jeweilige UN Nummer.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Umweltgefährdende Stoffe [Re: AchimB] #7811 21.01.2009 18:41
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Mark Offline
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Hallo AchimB,

die UN-Nummern 3077 und 3082 erhalten (ab Volumen 5 ltr.) neben dem Gefahrzettel Nr. 9 auch die neue Kennzeichnung für umweltgefährliche Stoffe. (also zwei Kennzeichen!)

Das gleiche gilt für Großzettel.


Grüße

Mark
Re: Umweltgefährdende Stoffe [Re: AchimB] #7812 21.01.2009 23:51
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bheuschen Offline
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Hallo Achim,
ich meine Du brauchst nur das Fahrzeug mit "umweltgefährdender Stoff" zu kennzeichnen wenn für die Versandstücke nach 5.3.1 das Anbringen eines Großzettels (25X25 cm)vorgeschrieben ist, dann muß auch der Gz Klasse 9 mit ran
Gruss
Bernd

Re: Umweltgefährdende Stoffe [Re: bheuschen] #7813 28.01.2009 13:32
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Claudi Online
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Antwort auf
Hallo Achim,
ich meine Du brauchst nur das Fahrzeug mit "umweltgefährdender Stoff" zu kennzeichnen wenn für die Versandstücke nach 5.3.1 das Anbringen eines Großzettels (25X25 cm)vorgeschrieben ist, dann muß auch der Gz Klasse 9 mit ran
Gruss
Bernd


Nach 5.3.1.5 kommen Placards an Fahrzeugen mit Versandstücken nur für Klasse 1 + 7 (außer 1.4 S) zum tragen. Diese Stoffe könnten theoretisch auch zusätzlich umweltgefährdend für die aquatische Umwelt sein. Dann käme zusätzlich zur Kennzeichnung für Klasse 1/ 7 der "Fisch-Baum" als Placard ans Fahrzeug, aber kein Klasse 9-Placard (denn die Stoffe sind nicht Klasse 9, sondern eben 1 oder 7 mit zusätzl. Gefährlichkeit "umweltgefährdend").

Re: Umweltgefährdende Stoffe [Re: AchimB] #7814 28.01.2009 15:20
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Gandalf Offline
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Hallo AchimB,
bei Verandstücken ist am Fahrzeug lediglich die orangefarbene Tafel anzubringen. Ausnahme bei Klasse 1 & 7 (s. auch Beitrag von Claudi) gem. 5.3.1.5 ADR. Placards Nr. 9 plus Fisch&Baum ist nur bspw. bei Tanks, Containern, lose Schüttung ... (5.3.1.2 bis 5.3.1.4) erforderlich. Insoweit sind das eigentlich keine neuen Regeln oder Änderungen.
Gruß Gandalf.

Re: Umweltgefährdende Stoffe [Re: Gandalf] #7815 28.01.2009 16:13
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AchimB Offline OP
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Hallo zusammen,

zunächst einmal allen, die auf meine Frage geantwortet haben, ein herzliches "danke schön".

Besonders die beiden letzten Antworten von Claudi und Gandalf haben mir richtig weitergeholfen.

Ich hatte im Abschnitt nur die Bem. gelesen, dass bei Versandstücken in Fahrzeugen mit Wechselbehältern das Anbringen von Placards nötig wäre. Durch Euren Hinweis bin ich auf 5.3.1.5.1 und 5.3.1.5.2 aufmerksam geworden, mit der Konkretisierung, nur bei Klasse 1 und 7. Da sich die Bemerkung auf diese Unterabschnitte bezieht, ist mir jetzt klar, dass ich bei Klasse 9 dies nicht zu beachten habe.

Gruß

AchimB

Re: Umweltgefährdende Stoffe [Re: Claudi] #7816 28.01.2009 18:21
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bheuschen Offline
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Hi allerseits,
5.3.1.5 ist irrelevant, da Achim deutlich von Klasse 9 sprach .
Kapitel 5.3.1 beginnt an dieser Stelle, und endet mit 5.3.1.7.4, die Kunst ist das Richtige zu finden . Ich habe auf 5.3.1 verwiesen, weil die Aussage "Versandstück" auslegungssache ist .
Jedenfalls wäre hier 5.3.6 anzuwenden im Falle dass die Versandstücke mit Großzettel versehen wären .
Gruß
Bernd

Zuletzt bearbeitet von bheuschen; 28.01.2009 22:35.

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