Hallo j_bruch,
ein Unternehmer (Pflichtiger nach der GGVSE) kann nicht immer alles Pflichten persönlich ausführen. Aus diesem Grund überträgt er seine Pflichten an beauftragte Personen im Sinne des Gefahrgutrechtes. Zwar ist der Unternehmer damit nicht aus seiner Pflicht entlassen, da ihm zumindest die Aufsichtspflicht bleibt, jedoch trifft die beauftragte Person dann die Pflichterfüllung oder die Konsequenzen aus der Nichterfüllung, da er zum selbständigen Handeln ermächtigt worden ist.
Mit anderen Worten, Du kannst Adressat eines Bußgeldbescheids werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm