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Haftung der beauftragten Person gemäß GBV #7817 22.01.2009 13:19
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j_burch Offline OP
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Ich hätte die folgende Frage:
Wie ist die Haftungsregelung bei den o.a. Personenkreis?
Unter §1a 5. steht: ..... in eigener Verantwortung deren Pflichten.....
Was ist damit konkret gemeint, welche Risiken muß man als beauftragte Person
damit tragen?
Ganz herzlichen Dank für Eure Antwort.

Re: Haftung der beauftragten Person gemäß GBV [Re: j_burch] #7818 22.01.2009 15:50
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TDamm Offline
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Beiträge: 723
Hallo j_bruch,

ein Unternehmer (Pflichtiger nach der GGVSE) kann nicht immer alles Pflichten persönlich ausführen. Aus diesem Grund überträgt er seine Pflichten an beauftragte Personen im Sinne des Gefahrgutrechtes. Zwar ist der Unternehmer damit nicht aus seiner Pflicht entlassen, da ihm zumindest die Aufsichtspflicht bleibt, jedoch trifft die beauftragte Person dann die Pflichterfüllung oder die Konsequenzen aus der Nichterfüllung, da er zum selbständigen Handeln ermächtigt worden ist.
Mit anderen Worten, Du kannst Adressat eines Bußgeldbescheids werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Haftung der beauftragten Person gemäß GBV [Re: TDamm] #7819 22.01.2009 20:41
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j_burch Offline OP
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vielen Dank für die Antwort!
Kann man irgendwo nachlesen, wie hoch die Bußgelder sind, bzw. für welches Vergehen welche Bußgelder es gibt?

Re: Haftung der beauftragten Person gemäß GBV [Re: j_burch] #7820 22.01.2009 20:55
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
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Hallo,
zur Zeit gilt in Deutschland noch die RSE der einzelnen Länder in welcher die Bußgelder für Verstöße festgelegt sind.
In laufe des Jahres soll die neue GGVSEB verabschiedet werden, dann sind die Bezüge für die Verstöße anders.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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