generell sind Kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte im Mont-Blanc-Tunnel untersagt . Es gelten auch Sonderbestimmungen für Kühlfahrzeuge . Ausnahmegenehmigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen erteilt, dafür mußt Du dich selbst mit den Verantwortlichen absprechen, aus der Praxis weiß ich jedoch das die Chancen gleich null sind . Die Bestimmungen kannst Du unter folgendem Link nachlesen . Gruß Bernd http://www.tunnelmb.net/v3.0/pdf/Ordinanza_GB_DE.pdf
Re: Gefahrgut durch den Mont-Blanc-Tunnel
[Re: bheuschen]
#787903.02.200919:00