Transport Natronlauge 50%
#7909
06.02.2009 12:16
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Frank D.
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Hallöchen, mal ne Frage. Einer unserer Mitarbeiter muss regelmäßig mit dem PKW 5 25l Kanister Natronlauge in eines unserer Zwischenlager transportieren. Brauch er dafür irgendwelche Papiere, oder zählt das noch als Mindermenge? Danke im Voraus Frank
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Re: Transport Natronlauge 50%
[Re: Frank D.]
#7910
06.02.2009 13:18
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TDamm
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Hallo Frank,
wie ist den die Natronlauge nach dem ADR klassifiziert?
UN - Nr. Verpackungsgruppe?
Gruß Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Transport Natronlauge 50%
[Re: TDamm]
#7911
06.02.2009 14:42
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Frank D.
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Hallo Thomas, UN- Nummer: 1824 Klasse: 8 Verpackungsgruppe: 2
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Re: Transport Natronlauge 50%
[Re: Frank D.]
#7912
06.02.2009 16:30
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bheuschen
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Hallo Frank, Es gibt schon mal vorab ein Riesenproblem mit der Stoffbezeichnung : UN 1824 ist NATRIUMHYDROXIDLÖSUNG Du kannst für die Menge von der begrenzten Freistellung nach 1.1.3.6 Gebrauch machen . Bitte den ganzen Abschnitt lesen und anwenden .
Gruß Bernd
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Re: Transport Natronlauge 50%
[Re: bheuschen]
#7913
06.02.2009 22:17
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Mark
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Hallo Bernd,
Natriumhydroxidlösung ist die chemische Bezeichnung für Natronlauge!!!!
Der Fahrer muss ein 2-kg-Löscher mitnehmen.
Grüße
Mark
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Re: Transport Natronlauge 50%
[Re: Mark]
#7914
07.02.2009 18:47
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bheuschen
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Hallo Mark,
bin mit Dir einverstanden, wollte nur darauf hinweisen daß im Begleitpapier die offizielle Stoffbezeichnung benutzt werden muß, oder ist das anderweitig anders geregelt?
Gruß Bernd
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Re: Transport Natronlauge 50%
[Re: bheuschen]
#7915
08.02.2009 21:46
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Mark
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Hallo Bernd,
das ist in Deutschland in der Tat anders, da bei Nutzung der Freistellung 1.1.3.6 gemäß Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) kein Beförderungspapier mitgeführt werden muss, sofern die Versandstücke nicht an Dritte übergeben werden (Ausnahme 18).
Da der MA die Versandstücke selbst ausliefert, sind diese Maßregeln erfüllt.
Bei anderen Transporten müssen natürlich die Bezeichnungen gemäß Tabelle A ins Beförderungspapier.
Hab an dieser Stelle mal ne Frage an den belgischen Fachmann:
Wir fahren regelmäßig nach Belgien und verpacken dort Abfälle in FullService. D.h. unsere Chemiker verpacken und verladen die Abfälle auch und erstellen das Beförderungspapier. Bislang erstellen wir ein zweisprachiges Beförderungspapier (niederländisch und deutsch). Es hat uns mal jemand gesagt, das sei in Belgien nicht erforderlich, es reiche, wenn wir das Beförderungspapier in Deutsch erstellen. Uns fehlt allerdings die entsprechende Rechtsquelle hierzu. Also, müssen wir das Beförderungspapier zweisprachig erstellen oder reicht eins in Deutsch?
Grüße
Mark
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Re: Transport Natronlauge 50%
[Re: Mark]
#7916
09.02.2009 09:34
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bheuschen
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Guten Tag Mark, vielen Dank für die Info ! Was den Sprachgebrauch betrifft : Deutsch ist in Belgien offizielle Landessprache, d.h. Du kannst die Dokumente nur in Deutsch verfassen . Ich persönlich halte es immer so, daß ich den CMR in der Sprache der Abgangsregion verfasse, im Falle vom niederländischsprachigen Landesteil in Niederländisch und Deutsch, aber wie gesagt das ist nicht zwingend. Auf der HP des belgischen Verkehrsministeriums ist eine Stoffliste in 4 Sprachen verfügbar . Es gibt eine Ausnahmeregelung beim Transport nach den Niederlanden : Hier brauchen die Angaben aufgrund eines bilateralen Abkommens nur in Niederländisch gemacht zu werden, Voraussetzung ist, daß der Transport direkt ohne Transit stattfindet .
Gruß Bernd
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Re: Transport Natronlauge 50%
[Re: bheuschen]
#7917
09.02.2009 19:16
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Mark
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Hallo Bernd,
dass Deutsch in Belgien als offizielle Landessprache gilt war mir nicht bekannt. Vielen Dank für den Hinweis.
Grüße
Mark
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Re: Transport Natronlauge 50%
[Re: Frank D.]
#7918
10.02.2009 11:03
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Frank D.
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Vielen Dank für die Antworten! Wünsche noch ne schöne Woche Frank
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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UN 3480
von M.A.T. - 02.08.2025 12:55
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