Hallo Johann,
des Rätsels-Lösung ist in der Sondervorschrift 251 zu finden. Und hier speziell im letzten Abschnitt:
"Chemie-Testsätze und Erste-Hilfe-Ausrüstungen, die gefährliche Güter in Innenverpackungen in Mengen enthalten, welche die Mengengrenzen für begrenzte Mengen des Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a für die jeweiligen Stoffe angegebenen und in Abschnitt 3.4.6 definierten LQ-Codes nicht überschreiten, dürfen nach den Vorschriften des Kapitels 3.4 befördert werden."
Demzufolge ist die Nutzung des Kapitels 3.4 mit der Kennzeichnung Raute und UN-Nummer durchaus denkbar.
Eine Rücksendung unter 1.1.3.6 ist so ohne weiteres nicht möglich, da hierfür zwingend eine bauartzugelassene Verpackung notwendig ist.