Hallo,
nach der Übergangsvorschrift 1.6.3.33 brauche ich dieses erst bei der nächsten Prüfung nach 6.8.2.4.2 stempeln.
(Nach 6.8.3.4.6 gibt es andere Prüffristen für die Klasse 2.)
Fragen:
Wer darf das Symbol "S" stempeln, da es erst bei der nächsten Hauptprüfung gemacht werden muss - der Sachverständige?
Muss diese Kennzeichnung auch in der Prüfbescheinigung stehen?
Was wenn jetzt einfach ein "S" hinter dem Fassungsraum gestempelt wird und nichts in der Prüfbescheinigung steht ist diese eine OWi?
Vielen Dank,
Ingo Ritter