Überwachung von Fahrzeugen
#8015
27.02.2009 13:36
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm
OP
Meister aller Klassen
|
OP
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723 |
Hallo Gefahrgutexperten,
wie bereits mehrfach diskutiert, sind kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge, wenn sie länger als eine Stunde außerhalb eines Lagers oder Werksbereiches abgestellt werden, zu überwachen (Nr. 2.2 der Anlage 2 GGVSE). Gestern kam die Frage auf, ob eine Überwachung durch den Fahrer vorliegt, wenn der auf dem Rastplatz nach dem Genuss von einigen alkoholischen Getränken seine Tagesruhezeit im LKW und im Tiefschlaf abhält. Ich hätte da so meine Bedenken <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Zuletzt bearbeitet von TDamm; 27.02.2009 13:37.
Freundliche Grüße Thomas Damm
|
|
Re: Überwachung von Fahrzeugen
[Re: TDamm]
#8016
27.02.2009 15:05
|
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 98
ureaner
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 98 |
Hallo TDamm, ......hier ein Zitat aus dem literaturlexikon: (Klischees sind) vorgeprägte Wendungen, abgegriffene und durch allzu häufigen Gebrauch verschlissene Bilder, Ausdrucksweisen, Rede- und Denkschemata, die ohne individuelle Überzeugung einfach unbedacht übernommen werden. Wenn ich ihre Frage einfach mal so einem trucker stellen würde, ich hätte da so meine Bedenken. mfg der Frühling naht
Zuletzt bearbeitet von ureaner; 27.02.2009 15:06.
|
|
Re: Überwachung von Fahrzeugen
[Re: TDamm]
#8017
28.02.2009 12:05
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Udo Freitag
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753 |
Hallo Herr Damm,
vielleicht schon mehrfach diskutiert, habe aber trotzdem eine Frage. Anlage 2 Nr. 2.2 GGVSE gilt die für alle Gefahrgüter des ADR, die auf Fahrzeugen geladen sind und die Mengengrenze überschritten haben? Oder ist dies lediglich eine Verschärfung der Güter, denen die Sondervorschriften S1(6) und S14 bis S21 zugeteilt wurden. Habe ich noch so im Gedächnis aus meiner letzten Schulung.
Gruß
Udo
|
|
Re: Überwachung von Fahrzeugen
[Re: Udo Freitag]
#8018
28.02.2009 12:34
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 2
ISchwabbaur
Neuling
|
Neuling
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 2 |
Hallo Herr Freitag,
Sie haben das schon richtig erkannt. Der Grundsatz der Überwachung ergibt sich nur für die in Abschnitt 8.4.1 benannten Stoffe mit der Kennung S 1+6 sowie S14 - S24, wenn dies in Kapitel 3.2 Spalte 19 angegeben ist. Die Verschärfungen aus Anlage 2 zur GGVSE gilt nur für die innerdeutsche Beförderung von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen. Und da dann schon, wenn die Punktwerte aus 1.1.3.6.4 oder die Mengen aus 1.1.3.6.3 überschritten werden, unabhängig von den in den S-Vorschriften genannten Mengen. Zur Überwachung selbst, sollte man nicht päpstlicher sein als der Papst (und das in diesen Tagen sowieso nicht) Ein Fahrer der anwesend ist ist anwesend. Und wenn er schläft dann schläft er, was ja im Zusammenhang mit der Fahrzeitenregelung auch vorgeschrieben ist. Wenn also in der Zeit etwas passiert, kann ihm daraus meines Erachtens kein Vorwurf erwachsen. Grüße
ISchwabbaur [color:"blue"] [/color] [color:"blue"] [/color]
|
|
Re: Überwachung von Fahrzeugen
[Re: ISchwabbaur]
#8019
28.02.2009 17:22
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm
OP
Meister aller Klassen
|
OP
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723 |
Hallo Mitstreiter,
mir geht es nicht darum, dass der Fahrer seine Ruhezeit im Fahrzeug nimmt und dabei das Fahrzeug überwacht. Der Schwerpunkt meiner Frage sollte auf dem größeren Genuss alkohischen Getränke im Zusammenhang mit der Überwachung liegen.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
|
|
Re: Überwachung von Fahrzeugen
[Re: TDamm]
#8020
28.02.2009 18:46
|
Registriert: Nov 2002
Beiträge: 59
Tommy Danger
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Nov 2002
Beiträge: 59 |
Hallo Herr Damm,
wie so häufig wird hier der Einzelfall entscheiden. Meines Erachtens nach ist hier die Menge des konsumierten Alkohols entscheiden. Ist der Fahrer noch in der Lage, sein Fahrzeug zu "verteidigen" oder ist gerade noch in der Lage seine Muttersprache zu beherrschen.
TD
|
|
Re: Überwachung von Fahrzeugen
[Re: Tommy Danger]
#8021
01.03.2009 12:08
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 2
ISchwabbaur
Neuling
|
Neuling
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 2 |
Im Prinzip ist das richtig und die Fahrer sind ja auch erwachsen genug die Situation richtig einzuschätzen. Es ist auch durchaus menschlich, dass man nach einem anstrengenden Tag ein Gläschen nimmt. Inwieweit die Pflicht zur Überwachung von derartiger körperlicher Einschränkung abhängig gemacht werden kann, werden wohl künftig die Gerichte entscheiden, wenn dies in solch einem Zusammenhang zur Anzeige gebracht wird. Rein persönlich denke ich, dass aufgrund der Arbeitsverträge, wohl jeder dem Alkohol während der gesamten Beförderung abspricht, da er mit der fristlosen Kündigung rechnen muss. Daher nehme ich an, dass dies eher eine hypothetische Betrachtung ist.
Grüße
ISchwabbaur <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|