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Kennzeichnung von Gefahrgut #8022 02.03.2009 18:41
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich möchte ein Versandstück (Euro-Palette) bestehend aus verschiedenen Gefahrgütern versenden (per Seefracht).

Die Sendung besteht aus verschiedenen kleinen Kartons die in den Bereich von Limited Quantities fallen u. a. 1 Liter Flaschen (Ethanol) in einzelnen Kartons. Andere Güter fallen nicht in den Bereich Limited Quantity, da es sich um 10 Liter Kanister handelt.

Wie muß ich die Sendung kennzeichnen?

Muß ich die Rauten anbringen für die Versandstücke in begrenzten Mengen und zusätzlich die Gefahrzettel für die größeren Mengen?

Würde mich sehr freuen von Euch zu hören!

Vielen Dank!

Re: Kennzeichnung von Gefahrgut [Re: DuncanMacLeod77] #8023 02.03.2009 21:53
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Mark Offline
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Hallo,

du hast schon den richtigen Ansatz.

Jedes Versandstück (Karton oder Kanister) ist entsprechend zu kennzeichnen. Jeder Karton mit LQ-Ware muss mit der Raute gekennzeichnet werden, jeder Kanister mit UN-Nummer, Gefahrzettel und "richtigen technischen Namen". Bei den Karton ggf. die Ausrichtungspfeile nicht vergessen.

Die Palette ist lediglich eine Umverpackung. Bitte darauf achten, dass die Kennzeichen jeweils zu sehen sind. Sind die Kennzeichen nicht zu sehen, muss die Palette mit allen Kennzeichen zusätzlich wiederholend gekennzeichnet werden. In diesem Fall ist die Palette mit dem Wort "Umverpackung" oder "Overpack" zu versehen.

Beim Seetransport bitte die Trennvorschriften beachten!


Grüße

Mark
Re: Kennzeichnung von Gefahrgut [Re: Mark] #8024 02.03.2009 23:06
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo Mark,

danke für die Info. Ich bin gerade zusätzlich dabei mich auf die Gefahrgutbeauftragtenprüfung vorzubereiten.

Bzgl. der Trennvorschriften nach IMDG-Code habe ich noch eine Frage. Ich habe auf dieser Palette 1 Liter Flaschen (im Karton, gekennzeichnet mit Raute und UN-Nr.; also begrenzte Mengen) der Klasse 8 (ätzend) sowie die genannten 10 Liter Kanister der Gefahrgutklasse 3.

Lt. Trennvorschrift(Trenntabelle 7.2.6.1.2) würden Klasse 3 und Klasse 8 kolidieren.

Dürfen diese unterschiedlichen Gefahrgüter nicht zusammen auf einer Palette verschickt werden?

Re: Kennzeichnung von Gefahrgut [Re: DuncanMacLeod77] #8025 03.03.2009 10:15
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G. Homann Offline
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Hallo Duncan,
bin zwar kein See-Spezialist aber Trenntabelle 7.2.6.1.2 betrifft Schüttladungen!? Allgemeine Trennvorschriften sind in 7.2.1.16 dargestellt.
Hier ist im Schnittpunkt zwischen Kl. 3 und 8 ein "X", was bedeutet, dass eine evtl. erforderliche Trennung in der Gefahrgutliste angegeben ist.
Unabhängig davon sind aber doch die Trennvorschriften von Kapitel 7.2 bei begrenzten Mengen (auch zusammen mit anderen gefährlichen Gütern) gar nicht anwendbar (siehe 3.4.4.2)!

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Kennzeichnung von Gefahrgut [Re: G. Homann] #8026 03.03.2009 12:13
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo Günther,

vielen Dank für Deine Antwort! Jetzt ist mir absolut alles klar. Das Kapitel 3.4.4.2 trifft die Sache ganz exakt!

Ich verpacke auf einer Palette nämlich Gefahrgüter in begrenzten Mengen (u. a. 5 Liter Kanister der Klasse 3; UN 1987) mit Gefahrgütern die über die begrenzte Menge hinausgehen (u. a. 10 Liter Kanister der Klasse 8; UN 1903).

...und so wie ich es verstehe, muß ich die UMVERPACKUNG wie folgt kennzeichnen gem. IMDG-Code:

UMVERPACKUNG / OVERPACK
Gefahrzettel 8 mit Angabe der UN-Nr. 1903 sowie dem technischen Namen
Schwarz-weiße Raute mit der Angabe der UN 1987

Das müßte doch so stimmen, oder?

Re: Kennzeichnung von Gefahrgut [Re: DuncanMacLeod77] #8027 03.03.2009 20:08
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Mark Offline
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Hallo Duncan,

ist Richtig so


Grüße

Mark
Re: Kennzeichnung von Gefahrgut [Re: Mark] #8028 04.03.2009 08:51
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G. Homann Offline
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Hallo,

da sind wir dann immerhin schon zu dritt, sehe ich auch so.

Gruß aus München
Günther Homann


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