Hallo Chris,
Du solltest dich zunächst mal mit den Absenderpflichten vertraut machen
1.1.4.2.1.1 .
Die Angaben mußt Du nach 5.4.1.1 machen, jedenfalls müssen letzendlich diese Angaben der Spedition übergeben werden .
In Deinem Fall denke ich, daß der Lieferschein als Anhang zum Transportdokument gedacht ist, in diesem Fall ist die Anzahl und Beschreibung der Versandstücke zwingend notwendig, natürlich auch UN-Nummer,offizielle Stoffbezeichnung, Technische Benennung in Klammern falls der Stoff einer Kollektivrubrik zugeordnet ist,Gefahrenzettel,Verpackungsgruppe und Gewicht .
Im ersten Absatz sprichst Du von Klasse, im Beförderungsdokument werden nur die Gefahrenzettel genannt, nicht die Klasse .
So sieht es jedenfalls im ADR aus, ob GGVS da was anderes vorsieht weiß ich nicht .
Gruß
Bernd