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Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: BayernCop] #8050 12.03.2009 18:08
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RunningJay Offline OP
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Hallo,

der Fall wird immer interessanter.

Der Hersteller, bei dem ich die fehlerhafte Verpackung bemängelt habe, hat nun eine Spedition beauftragt, die "falsche" ware bei uns abzuholen.

Aber da die Verpackungen für den Transport nicht zugelassen sind, habe ich den Transport abgelehnt, da ich dann auch noch das Beförderungspapier erstellen sollte.

Somit stehen bei mir immer noch die fehlerhaft verpackten Gefahrgüter.

Gruss

SCHUERMAENNCHEN

Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: RunningJay] #8051 12.03.2009 22:45
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bheuschen Offline
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Hallo Schuermännchen,
würde mal langsam aber sicher eine Lösung des Problems suchen, denn eigentlich lagerst Du Gefahrgut in einer nicht konformen Verpackung....oder ist das erlaubt?
Vielleicht Rechnung an Lieferanten bezahlen minus umverpacken in ein Konformes Behältnis .

Gruß
Bernd

Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: bheuschen] #8052 12.03.2009 22:48
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Mark Offline
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Hallo,

seh ich genauso, Ultimatum stellen und dann selbst beauftragen (die rechtskonforme Umverpackung, könnte auch eine Bergungsverpackung werden)


Grüße

Mark
Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: Mark] #8053 12.03.2009 22:50
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Hallo Mark,
die Idee mit der Bergungsverpackung ist wohl die beste in diesem Fall.
Gruß
Bernd

Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: bheuschen] #8054 17.03.2009 15:30
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Rupert Offline
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Hallo,
wir können diesen Fall einordnen in die Kategorie:
Der Lieferant/Händler/Hersteller hat eine nicht verkehrsfähige Ware geliefert.
Der Mangel wurde aufgezeigt.
Der Lieferant/Händler/Hersteller hat den Mangel auf eigene Kosten zu beheben, auszutauschen, entsprechend zu vergüten oder am Ende sogar zu wandeln.

Zuerst einmal die Rechnung nicht bezahlen, ist das beste Druckmittel.
Den "Schaden" selbst zu beheben sollte man zuletzt machen.

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: bheuschen] #8055 25.03.2009 14:04
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Sirius Offline
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Moin, Moin,
ein kurzer Kommentar (wenn auch spät). Die Gefahrstoffvorschriften schreiben nicht vor, daß Chemikalien in "Gefahrgutverpackungen" gelagert werden müssen. Formal endet das Gefahrgutrecht nach der Einlagerung. Ob betriebsintern dann in nicht zugelassene Gebinde umgefüllt wird, ist nicht gefahrgutrechtlich nicht relevant - die Gebinde müssen aber "intern" geeignet and sachgemäß sein, aber nicht zwangsläufig für den Gefahrguttransport, da es dort zusätzliche Anforderungen gibt.

Gruß
Sirius

Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: Sirius] #8056 25.03.2009 20:23
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Mark Offline
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Hei Sirius,

bitte ersten Beitrag lesen: Die Ware soll per Luftfracht weiter versand werden!!!!


Grüße

Mark
Re: Fehlerhafte Verpackung [Re: Mark] #8057 26.03.2009 16:38
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Sirius Offline
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Hallo Mark,
bitte erst mal meinen Beitrag lesen.
Weiter oben wurde hinterfragt ob eine "Lagerung" in nicht gefahrgutrechtlich zugelassenen Gebinden erlaubt sei. Darauf bin ich eingegangen, nicht auf einen möglichen Weitertransport. Da versteht es sich von selbst, daß es in den vorliegenden Gebinden nicht möglich ist.

Gruß
Sirius

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