Re: Fehlerhafte Verpackung
[Re: BayernCop]
#8050
12.03.2009 18:08
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RunningJay
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Hallo,
der Fall wird immer interessanter.
Der Hersteller, bei dem ich die fehlerhafte Verpackung bemängelt habe, hat nun eine Spedition beauftragt, die "falsche" ware bei uns abzuholen.
Aber da die Verpackungen für den Transport nicht zugelassen sind, habe ich den Transport abgelehnt, da ich dann auch noch das Beförderungspapier erstellen sollte.
Somit stehen bei mir immer noch die fehlerhaft verpackten Gefahrgüter.
Gruss
SCHUERMAENNCHEN
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Re: Fehlerhafte Verpackung
[Re: RunningJay]
#8051
12.03.2009 22:45
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bheuschen
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Hallo Schuermännchen, würde mal langsam aber sicher eine Lösung des Problems suchen, denn eigentlich lagerst Du Gefahrgut in einer nicht konformen Verpackung....oder ist das erlaubt? Vielleicht Rechnung an Lieferanten bezahlen minus umverpacken in ein Konformes Behältnis .
Gruß Bernd
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Re: Fehlerhafte Verpackung
[Re: bheuschen]
#8052
12.03.2009 22:48
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Mark
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Hallo,
seh ich genauso, Ultimatum stellen und dann selbst beauftragen (die rechtskonforme Umverpackung, könnte auch eine Bergungsverpackung werden)
Grüße
Mark
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Re: Fehlerhafte Verpackung
[Re: Mark]
#8053
12.03.2009 22:50
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bheuschen
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Hallo Mark, die Idee mit der Bergungsverpackung ist wohl die beste in diesem Fall. Gruß Bernd
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Re: Fehlerhafte Verpackung
[Re: bheuschen]
#8054
17.03.2009 15:30
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Rupert
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Hallo, wir können diesen Fall einordnen in die Kategorie: Der Lieferant/Händler/Hersteller hat eine nicht verkehrsfähige Ware geliefert. Der Mangel wurde aufgezeigt. Der Lieferant/Händler/Hersteller hat den Mangel auf eigene Kosten zu beheben, auszutauschen, entsprechend zu vergüten oder am Ende sogar zu wandeln.
Zuerst einmal die Rechnung nicht bezahlen, ist das beste Druckmittel. Den "Schaden" selbst zu beheben sollte man zuletzt machen.
Gruß Rupert
Have a nice day!
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Re: Fehlerhafte Verpackung
[Re: bheuschen]
#8055
25.03.2009 14:04
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Sirius
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Moin, Moin, ein kurzer Kommentar (wenn auch spät). Die Gefahrstoffvorschriften schreiben nicht vor, daß Chemikalien in "Gefahrgutverpackungen" gelagert werden müssen. Formal endet das Gefahrgutrecht nach der Einlagerung. Ob betriebsintern dann in nicht zugelassene Gebinde umgefüllt wird, ist nicht gefahrgutrechtlich nicht relevant - die Gebinde müssen aber "intern" geeignet and sachgemäß sein, aber nicht zwangsläufig für den Gefahrguttransport, da es dort zusätzliche Anforderungen gibt.
Gruß Sirius
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Re: Fehlerhafte Verpackung
[Re: Sirius]
#8056
25.03.2009 20:23
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Mark
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Hei Sirius,
bitte ersten Beitrag lesen: Die Ware soll per Luftfracht weiter versand werden!!!!
Grüße
Mark
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Re: Fehlerhafte Verpackung
[Re: Mark]
#8057
26.03.2009 16:38
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Sirius
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Hallo Mark, bitte erst mal meinen Beitrag lesen. Weiter oben wurde hinterfragt ob eine "Lagerung" in nicht gefahrgutrechtlich zugelassenen Gebinden erlaubt sei. Darauf bin ich eingegangen, nicht auf einen möglichen Weitertransport. Da versteht es sich von selbst, daß es in den vorliegenden Gebinden nicht möglich ist.
Gruß Sirius
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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