ich möchte eine IMO-Erklärung erstellen und die richtigen Angaben zur "Art der Versandstücke" machen.
Wenn ich beispielsweise einen Kunststoffkanister (beinhaltet Gefahrgut) mit abnehmbarem Deckel angebe, benenne ich diesen mit 3H2. Der Kanister ist bauartgeprüft und zugelassen.
Wie ist es bei begrenzter Menge: Muß ich hier auch die Codierung der Verpackungstypen angeben? In meinem Fall befinden sich 12 Kunststoffbeutel (befüllt mit Ethanol) in einer nicht bauartgeprüftem Kiste aus Pappe. Der Inhalt entspricht LQ.
Welche Angabe zur Art des Versandstückes muß ich machen?
die Angabe der Codierung ist gar nicht vorgeschrieben. Man darf es angeben, aber nicht ausschließlich (Also "3 x 3H1" geht nicht, "3 Kanister (3H1)" wäre OK. Von daher reicht bei LTD QTY auch die Angabe "Kartons"
Viele Grüße Volker Utzenrath
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)