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Parfüm #8107 09.03.2009 17:44
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rocki Offline OP
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Hallo,
ich soll für die Schule ein Referat über einen Lufttransport, Parfüm, von Ägypten nach Holzminden halten. Leider habe ich keine Ahnung von Gefahrgut, erst recht nicht im Luftverkehr. Über Google kann ich auch nichts Verwertbares finden,<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
kann mir jemand hier helfen oder hat villeicht jemand ein paar brauchbare Links zu diesem Thema?! Vielen Dank schonmal.

Re: Parfüm [Re: rocki] #8108 10.03.2009 10:20
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RunningJay Offline
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Hallo Rocki,

wenn es sich bei deiner Frage um Parfum im Gepäck handelt, dann schau doch einfach mal bei den Fluggesellschaften (z.B. Lufthansa) im Bereich Service unter dem Begriff Gepäck und Gefährliche Gegenstände nach.

Sollte es sich um Frachtgut handeln, so geh doch mal in eine Stadtbücherei o. ä. und schau in die IATA - Gefahrgutvorschriften - Der von den Luftverkehrsgesellschaften dieser Welt anerkannte Leitfaden - 50. Ausgabe (2009).

In der Luftfracht werden Parfümerie-Produkte in kleinen Innenverpackungen als Konsumgüter bezeichnet und mit "ID 8000" angesprochen.

Kleine Info dazu: gem. der Vorschrift dürfen Packstücke mit Artikeln der ID 8000 max. 30 kg wiegen. Aus der dazugehörigen Verpackungsvorschrift geht hervor, dass die Innenverpackungen (also z.B. die Parfümflaschen) nicht mehr als 500 ml Inhalt haben. Die Verpackungsvorschrift (Nr 910) gibt zusätzlich noch weitere Anweisungen.

Ich hoffe, ich konnte Dir damit erst einmal weiterhelfen.

Gruss

SCHUERMAENNCHEN <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Re: Parfüm [Re: RunningJay] #8109 10.03.2009 12:11
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G. Homann Offline
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Hallo,
ergänzend noch folgender Hinweis auf mögliche Freistellung (gilt aber nur für "Gepäck", nicht für Fracht):

2.3.5 Ohne Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft zugelassene Güter
Die folgenden Gefahrgüter, wie unter 2.3.5.1 bis 2.3.5.10 aufgeführt, dürfen ohne Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft(en) als Gepäck im Flugzeug mitgeführt werden.
2.3.5.1 Medizinische oder kosmetische Artikel
Nicht radioaktive medizinische oder kosmetische Artikel (einschliesslich Aerosole). Der Begriff "medizinische oder kosmetische Artikel (einschließlich Aerosole)" umfasst Artikel wie Haarsprays, Parfüms, Kölnischwasser und alkoholhaltige Medikamente.

Gruß
Günther Homann

Re: Parfüm [Re: G. Homann] #8110 10.03.2009 15:14
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UHeins Offline
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Hey Rocki,
in Holzminden gibt es den weltweit viertgrößten Hersteller von Duft- und Geschmacksstoffen - Symrise. Ich würde dort mal den Gefahrgutbeauftragten oder jemanden aus der Versandabteilung befragen!


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Parfüm [Re: G. Homann] #8111 11.03.2009 15:14
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rocki Offline OP
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Veielen ank erst mal für die liebe Hilfe von euch allen!!!
Ich werd ,ich bei Symrise mal erkundigen, DANKE!


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