|
Parfüm
#8107
09.03.2009 17:44
|
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 2
rocki
OP
Neuling
|
OP
Neuling
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 2 |
Hallo, ich soll für die Schule ein Referat über einen Lufttransport, Parfüm, von Ägypten nach Holzminden halten. Leider habe ich keine Ahnung von Gefahrgut, erst recht nicht im Luftverkehr. Über Google kann ich auch nichts Verwertbares finden,<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> kann mir jemand hier helfen oder hat villeicht jemand ein paar brauchbare Links zu diesem Thema?! Vielen Dank schonmal.
|
|
Re: Parfüm
[Re: rocki]
#8108
10.03.2009 10:20
|
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 16
RunningJay
Mitglied
|
Mitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 16 |
Hallo Rocki,
wenn es sich bei deiner Frage um Parfum im Gepäck handelt, dann schau doch einfach mal bei den Fluggesellschaften (z.B. Lufthansa) im Bereich Service unter dem Begriff Gepäck und Gefährliche Gegenstände nach.
Sollte es sich um Frachtgut handeln, so geh doch mal in eine Stadtbücherei o. ä. und schau in die IATA - Gefahrgutvorschriften - Der von den Luftverkehrsgesellschaften dieser Welt anerkannte Leitfaden - 50. Ausgabe (2009).
In der Luftfracht werden Parfümerie-Produkte in kleinen Innenverpackungen als Konsumgüter bezeichnet und mit "ID 8000" angesprochen.
Kleine Info dazu: gem. der Vorschrift dürfen Packstücke mit Artikeln der ID 8000 max. 30 kg wiegen. Aus der dazugehörigen Verpackungsvorschrift geht hervor, dass die Innenverpackungen (also z.B. die Parfümflaschen) nicht mehr als 500 ml Inhalt haben. Die Verpackungsvorschrift (Nr 910) gibt zusätzlich noch weitere Anweisungen.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit erst einmal weiterhelfen.
Gruss
SCHUERMAENNCHEN <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
|
|
Re: Parfüm
[Re: RunningJay]
#8109
10.03.2009 12:11
|
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325 |
Hallo, ergänzend noch folgender Hinweis auf mögliche Freistellung (gilt aber nur für "Gepäck", nicht für Fracht):
2.3.5 Ohne Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft zugelassene Güter Die folgenden Gefahrgüter, wie unter 2.3.5.1 bis 2.3.5.10 aufgeführt, dürfen ohne Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft(en) als Gepäck im Flugzeug mitgeführt werden. 2.3.5.1 Medizinische oder kosmetische Artikel Nicht radioaktive medizinische oder kosmetische Artikel (einschliesslich Aerosole). Der Begriff "medizinische oder kosmetische Artikel (einschließlich Aerosole)" umfasst Artikel wie Haarsprays, Parfüms, Kölnischwasser und alkoholhaltige Medikamente.
Gruß Günther Homann
|
|
Re: Parfüm
[Re: G. Homann]
#8110
10.03.2009 15:14
|
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
UHeins
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530 |
Hey Rocki, in Holzminden gibt es den weltweit viertgrößten Hersteller von Duft- und Geschmacksstoffen - Symrise. Ich würde dort mal den Gefahrgutbeauftragten oder jemanden aus der Versandabteilung befragen!
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
|
|
Re: Parfüm
[Re: G. Homann]
#8111
11.03.2009 15:14
|
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 2
rocki
OP
Neuling
|
OP
Neuling
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 2 |
Veielen ank erst mal für die liebe Hilfe von euch allen!!! Ich werd ,ich bei Symrise mal erkundigen, DANKE!
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|
|
|