Definition von Schaufel??
#8129
11.03.2009 14:49
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chrismoli
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Hallo zusammen,
für einige Gefahrzettel-Nummern beinhaltet die zusätzlichen Ausrüstung eine SCHAUFEL. Was versteht man unter Schaufel? Ist hier auch der bekannte Klappspaten zugelassen?
Schön wenn mir hierzu jemand etwas sagen könnte...
Gruß chrismoli
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Re: Definition von Schaufel??
[Re: chrismoli]
#8130
11.03.2009 15:04
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bheuschen
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Hallo Chrismoli,
ob's zulässig ist weiß ich nicht, aber ausdrücklich verboten ist es auch nicht. Jedenfalls würde ich ihn nicht benutzen beim Transport von entzüdlichen Stoffen, wegen der Funkenbildung (Klappspaten ist aus Metall) .
Gruß Bernd
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Re: Definition von Schaufel??
[Re: chrismoli]
#8131
11.03.2009 18:21
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Gerald
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Hallo, also mir ist keine Definition für die Schaufel bekannt. Denn es kommt bestimmt auf das eingesetzte Fahrzeug an. Bei einem Lkw kann ich mir schwer einen Klappspaten vorstellen, würde für den Fahrzeugführer auch recht unpraktisch bei dieser Fahrzeuggröße sein, <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />würde auch recht lustig aussehen. Aber bei einen Pkw (welcher ja auch verwendet werden darf)kann ich mir schon einen Klappspaten vorstellen, da für eine übliche Schaufel bestimmt kein Platz ist.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Definition von Schaufel??
[Re: Gerald]
#8132
11.03.2009 22:10
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RunningJay
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Hallo zusammen,
ich schaue regelmässig TV und da gibt es ja viele von diesen Sendungen, in denen die Polizei oder der BAG begleitet werden und bei einigen Sendungen wurde eine fehlende Schaufel bemängelt. Einige Beamte rieten dem Fahrer, einfach ein Kehrblech zu kaufen. Und dies wurde dann auch akzeptiert.
Der ADR gibt zu der definition keine genaue Auskunft, wie groß und aus welchem Material der beschaffen sein muss.
Bei uns sind aber auch alle LKW mit Klappspaten ausgestattet und die haben schon einige Kontrollen hinter sich und das wurde von keinem Kontrollorgan bemängelt.
Aber ein kleiner Rat, vielleicht einfach mal bei den Kontrollorganen anfragen, was die davon halten und dies dann ggf. auch schriftlich machen, das man was in der Hand hat, falls dann doch mal jemand der Meinung ist, das geht so nicht.
Gruss
SCHUERMAENNCHEN
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Re: Definition von Schaufel??
[Re: RunningJay]
#8133
12.03.2009 08:08
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TDamm
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Hallo Kollegen,
das Thema ist schon in dem Forum bezüglich der alten schriftlichen Weisungen diskutiert worden. Nach meiner Auffassung ist eine Schaufel ein Oberbegriff und schließt alle Formen ein.
Allerdings sollte doch nicht entscheidend sein, was die Kontrollkräfte für eine Form der Schaufel akzeptieren, sondern was der Fahrer im E-Fall benötigt, um z.B. verschüttetes Gefahrgut (wenn es den Möglich ist) von der Straße zu schaufeln. Mit einem Kehrblech kommt man da nicht weit. Übrigens hat meines Erachtens der der Erfinder der neuen schriftlichen Weisungen, die Fachleute kennen den Mann, den Besen vergessen. Denn ohne Besen nutzt mir möglicher Weise auch die Schaufel nicht. Persönlich glaube ich, dass der Sprung zu den neuen schriftlichen Weisungen nicht der letzte gewesen sein wird.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Definition von Schaufel??
[Re: chrismoli]
#8134
12.03.2009 12:47
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AchimB
Spezi
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Spezi
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Hallo chrismoli,
es ist kaum zu glauben, aber eine Behörde hat schon mal ein Bußgeld wegen eines Klappspatens verhängt.
Es gibt dazu einen interessanten Artikel (Der Gefahrgutbeauftragte 11/2004) von Herrn Dr. Triebel.
Gruß AchimB
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Re: Definition von Schaufel??
[Re: AchimB]
#8135
12.03.2009 18:00
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chrismoli
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Hallo zusammen,
meine Frage war ja leider nicht ganz unbegründet...
Bei einem unserer Fahrer wurde eben auch dieser Klappspaten bemängelt...bei einer anderen Kontrolle wiederum nicht.
Es wäre natürlich fatal den Beamten zu fragen warum er den Klappspaten nicht bemängelt...am Schluß bekäme der Fahrer dann noch ein Verwarnungsgeld weil der bereits bemängelte Spaten immer noch mitgeführt wird.
Denn jeweiligen Kommentaren nach zu urteilen gibt es aber keine eindeutige Definition was nus benötigt wird.
Was die Anforderungen der schriftl. Weisungen betrifft wird wohl noch länger diskutiert werden. Ich erinnere nur an den Auffangbehälter aus Kunststoff (ohne Angabe von erforderlichem Fassungsvermögen). ...einen leeren Kaffeebecher wird wohl nahezu jeder Fahrer dabei haben...
Nun ja vielen Dank für die Kommentare
Gruß chrismoli
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Re: Definition von Schaufel??
[Re: chrismoli]
#8136
12.03.2009 19:54
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Registriert: Feb 2002
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TDamm
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Hallo Chrismoli,
wieso bekommt der Fahrer eine Verwarnung? Nach derzeit gültiger Rechtslage (GGVSE) kann das Fehlen der Schaufel (also Ausrüstung laut schriftlichen Weisungen) nur beim Beförderer wegen nicht Übergabe an den Fahrer mit einer Owi geahndet werden. Wäre mal interessant, welche Rechtsgrundlage in der Verwarnung angegeben wurde.
Aber Vorsicht ab 01.07.2009 ist das in der GGVSEB anders geregelt.
Gruß Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Definition von Schaufel??
[Re: TDamm]
#8137
12.03.2009 22:46
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Registriert: Mar 2007
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Mark
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Hallo,
das mit dem vergessenen Besen ist mir auch schon aufgefallen.
Bei uns bleibt der Besen auf dem Auto.
Doch mit einer Schaufel (und ohne Besen) kann der Fahrer ausgelaufenes Material eindämmen und damit verhindern oder zumindest verzögern, dass das Zeug in den Graben fließt.
Hierfür wäre ein Spaten dann aber wieder nützlicher
Grüße
Mark
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Re: Definition von Schaufel??
[Re: Mark]
#8138
13.03.2009 12:39
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Claudi
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Danke für diesen Thread, just letzte Woche kam bei einigen Kunden genau diese Frage auf. Ein Kehrblech ist auch aus einem anderen Aspekt heraus nicht empfehlenswert: kein Stiel, kurzer Griff, der Fahrer hängt im Zweifelsfall mit der Nase dicht über dem verschütteten Gut, was seiner Gesundheit nicht förderlich ist. Mit einem (Bundeswehr-)Klappspaten kann man Löcher graben, aber eher nix aufschippen. Einen Besen empfehle ich immer als Ausrüstungsgegenstand - schon allein deswegen, weil damit die Ladefläche von Stückgutfahrzeugen ab und zu grob gereinigt werden kann (z. B. positiv für Ladungssicherung). Auch Chemikalienbinder ist ein sinnvoller zusätzlicher Ausrüstungsbestandteil, zumindest für Flüssigkeiten.
Fazit: das, was auf den Schriftlichen Weisungen steht, muss sein. Vielleicht wird dort zukünftig noch etwas ergänzt oder spezifiziert. Das, was aufgeführt ist, muss mitgeführt werden und wird bei Fehlen beanstandet. Darüber hinaus darf natürlich mehr mitgeführt werden, was im Hinblick auf Sicherheit und Qualitätsansprüche natürlich zu befürworten ist. Außerdem kosten diese "Kleinigkeiten" extra nicht die Welt.
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