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Reservekanister #8193 17.03.2009 16:13
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codered Offline OP
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In ein großen Cash&Carry - Marktkette wird ein Benzinkanister beworben, mit GGVS-Zulassung und einem Gefahrzettel Muster 3 in 5 x 5 cm. SUPER GELL !! Ob die wohl einen EU-Sicherheitsberater haben ??.

Nur zu meiner Frage liebe Kollegen. Auf einem Reservekanister zugel. für Benzin habe ich keine UN-Zulassung gefunden jedoch eine "RKK-Zulassung".

Hat davon schon mal jemand gehört ??

Gruß aus Berlin

Code Red

Re: Reservekanister [Re: codered] #8194 17.03.2009 17:43
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TDamm Offline
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Hallo Code Red,

wenn man es mit den Reservekanistern (Vorausgesetz der Moter des Fahrzeuges verkraftet diesen Kraftstoff) nicht überteibt, ist man vom ADR freigestellt (z.B. 1.1.3.3a ADR) aber auch bei weiteren Freistellungen z.B. UA 1.1.3.1c ADR etc entfällt die UN - Zulassungspflicht nach dem ADR. Auch der ggf. falsche Zettel ist in diesen Fällen kein Problem. Der Rest der Anwender darf eben dort nicht kaufen.

Gruß
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Reservekanister [Re: TDamm] #8195 17.03.2009 17:54
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codered Offline OP
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Hallo Herr Damm,

das mit 1.1.3.1 ist klar. Was ist jedoch bei Ausnahme 18. Transport für eigene Zwecke.
Die Fragestellung ging auch eher dahin ob jemand schon mal was von dieser RKK Zulassung gehört hat.

Gruß aus Berlin

Code Red

Re: Reservekanister [Re: codered] #8196 17.03.2009 18:34
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UBurkhard Offline
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Antwort auf
Die Fragestellung ging auch eher dahin ob jemand schon mal was von dieser RKK Zulassung gehört hat.

Joh.
Nennt sich:
Richtlinie für Reservekraftstoff-Kanister aus Polyethylen (PE)- Richtlinie RKK, 1983-12, AmtsMittBl BAM

Zuletzt bearbeitet von UBurkhard; 17.03.2009 18:37.

Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Reservekanister [Re: codered] #8197 17.03.2009 19:27
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Mark Offline
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Hallo Code Red,

was willst du mit Ausnahme 18?

Freigestellt ist freigestellt!


Grüße

Mark
Re: Reservekanister [Re: codered] #8198 18.03.2009 18:31
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Winklhofer Offline
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Hallo Code Red,

über die Privatpersonenregelung (1.1.3.1 a) ADR) kann man bei den Reservekanistern wohl gehen. Das Mitnehmen als echter Reservekanister ist aber besser über die Freistellungsregelung in 1.1.3.3 a) ADR zu begründen. Hierbei brauchen Sie auch nicht unbedingt eine UN-geprüfte Verpackung.
In beiden Fällen hat die Ausnahme 18 (S) aber gar keinen Einfluss. Diese Ausnahme betrifft die Befreiung vom Beförderungspapier bei "normalen" Gefahrgutbeförderungen bestimmter Mengen (< 1000 Punkte) die für die Beförderung nicht an Dritte übergeben werden. Hier sind Sie aber nicht von einer UN-geprüften Verpackung befreit.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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