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Batterien aus Hong Kong als Luftfracht #8407 03.04.2009 09:28
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Baxter Offline OP
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Guten Morgen ,

mal eine kurze Frage an unsere Luftfrachtfreaks .

Ich habe einen Kunden in Hong Kong sitzen der
Batterien per Luftfracht nach Deutschland senden möchte.
Leider haben die Kollegen da unten null Ahnung von
Gefahrgut per Luft.

Nun meine Frage. Sind alle Batterien ( trocken oder nass ) im
Luftfrachtverkehr Gefahrgut ?

Hier die Bezeichnung der Batterien laut Rechnung:

Reachargeable Battery (Ni-MH)
AA1400mAh 1.2V, bulk pack
with PVC jacket 38mmx 14,5mm
(stripped of 6mm at the minuspol)

Danke für eure Hilfe schon mal im Voraus .

Gruss aus Hamburg


Ich habe keine Lösung , bewundere aber das Problem.
Re: Batterien aus Hong Kong als Luftfracht [Re: Baxter] #8408 03.04.2009 19:07
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J
JSchunck Offline
Spezi
Offline
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J
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Hallo,

also für diese Batterien (Nickel-Metallhydrid Batterien)ist wohl die Sondervorschrift A 123 des IATA-DGR anwendbar:

A123

Dieser Eintrag betrifft Batterien, Elektrospeicher, nicht anderweitig in Unterabschnitt 4.2 (Gefahrgutliste) aufgeführt. Beispiele solcher Batterien sind: Alkali-Mangan, Zink-Kohle, Nickel-Metallhydrid und Nickel-Cadmium Batterien. Elektrobatterien und batteriebetriebene Geräte und Fahrzeuge, die dazu geeignet sind, eine gefährliche Wärmeentwicklung zu erzeugen, müssen so für den Transport vorbereitet werden, dass die Folgenden Szenarien ausgeschlossen werden können:
(a)ein Kurzschluss (z. B. bei Batterien durch die effektive Isolierung der freiliegenden Pole; oder bei Geräten durch Ausbau der Batterie und Schutz der freigelegten Pole); und
(b)unbeabsichtigte Aktivierung.
Die Worte Not Restricted (nicht beschränkt) sowie die Nummer der Sonderbestimmung müssen zusammen mit der Beschreibung der Substanz auf dem Luftfrachtbrief angegeben werden, wie durch 8.2.6 verlangt. Dies gilt nur sofern ein Luftfrachtbrief benutzt wird.


Schöne Grüße

Jens Schunck


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