Ich wäre vorsichtig mit der Bewertung von (ausstehenden) Entscheidungen der Alpenländer! Hierzu habe ich vorab einen Artikel aus "gefährliche ladung" April 2009 als PDF angefügt, in dem die Position der Alpenländer gut dargestellt wird.
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte
[Re: TDamm]
#842815.04.200920:36
Hallo Herr Damm, leider kann ich mich Ihren Beitrag nicht anschließen. Wir gehen von kennzeichnungpflichtigen Fahrzeugen aus, und warum sollen diese nicht z.B.durch den Rennsteigtunnel fahren. Natürlich gebe ich Ihnen Recht, für bestimmte Stoff oder Gegenstände (z.B. Klasse 1.1)kann man die Durchfahrt verbieten. Aber doch bitte nicht gleich für alle. Und wenn ich immer davon ausgehe, das es zu einem Unfall kommen kann, dann darf ich überhaubt keine gefährlichen Güter auf die Straße bringen. Ich denke, das will bestimmt auch keiner. Und wie sieht das bei Privatpersonen aus, wenn sie nach 1.1.3.1 a) fahren, und z.B. im Baumarkt waren, wo Sie gefährliche Güter eingekauft haben und dann sich vielleicht zufälliger Weise mehre privat Pkw mit gefährlichen Gütern einen Unfall verursachen. Da wissen die Rettungskräfte nicht einmal was hier geladen war. Da gefällt mir der Beitrag von Herr Uwe Heins schon besser, der auf einen Artikel der nächsten Ausgabe der gefährlichen Ladung verweist. Ich denke wenn die Kinderkrankheiten in den neuen Tunnelvorschriften beseitigt sind, dann wird es für die Fahrer und Beförderer einfacher. Natürlich muss in der Gefahrgutausbildung durch die Dozenten auf dieses Problem eigegangen werden, aber auch die Gefahrgutbeauftragten in den Firmen müssen sich diesem annehmen und den Fahrer Hilfsmittel zur Verfügung stellen, damit diese die neuen Vorschriften anwenden können. Und wenn ich an das Recht, welches noch bis zum 31.12.2009 gilt so denke, da hatten die Beförderer teilweise bei der Planung der Transporte, wenn der durch mehre Länder ging, große Probleme. Denn Sie musten jedesmal in das Nationale Recht (In der BDR GGVSE Anlge 3) sehen, und dabei hat es keine Rolle gespielt ob es ein "Bergvolk" oder einer aus dem "Flachland" war.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte
[Re: UHeins]
#842915.04.200920:44
der Artikel spricht genau die richtigen Probleme an und würde meine persönliche Unterstützung finden. Allerdings kann Thüringen die bisherigen Regelungen aus dem SDR nicht so übernehmen, da sich wohl keiner zum Sammeln einfinden wird (in der Zeit ist man auf der alten Strecke durch). Das ADR unterscheidet für jeden einzelnen Stoff spezielle Vorschriften. Beim Tunnel geht man aber nur pauschal auf die unterschiedlichsten Gefahrenrisiken ein. Dies zieht sich nach meinen Kenntnissen auch so in der bisherigen deutschen Umsetzung zur Tunnelkategorisierung wieder. So bildet man Leitstoffe für die Hauptrisiken, welche dann in Ihrem Risiko abgeschwächt werden, da ein einzelner Stoff bestimmten Vorschriften (z.B. § 7 GGVSE) unterliegt. So wie die Schweiz nur ein Staat unter den ADR - Staaten ist, ist Thüringen nur ein Bundesland unter 16.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Zuletzt bearbeitet von TDamm; 16.04.200910:27.
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte
[Re: Gerald]
#843016.04.200908:06
Es wird sicherlich seine Gründe haben, warum der Elbtunnel in der Zeit von 05.00 bis 23.00 Uhr von kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten durchfahren werden darf. Ein wichtiger Punkte könnte sein, dass die Verkehrsdichte in dem o.g. Zeitraum sehr niedrig ist. Nachts ist der Elbtunnel wie ausgestorben. Vielleicht denkt man ja auch, dass Fahrer von Gefahrguttransporten zu dieser Zeit schlafen:-))
P.S. Man kennt ja die sogenannten "Zebras" (dürfen mit Ausnahmezulassung auch innnerhalb der Sperrzeit, nur für bestimmte Gefahrgüter z.B. 1202, durch Hamburger Tunnel fahren), wie ist es möglich, dass diese Gefahrguttransporte sich für X Euro im Jahr Sicherheit kaufen können?
Gruß
Udo
Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte
[Re: Udo Freitag]
#843116.04.200909:34
@ Gerald: Die Ausnahme beim Elbtunnel bezieht sich nicht pauschal auf UN 1202, sondern einzig auf Heizöl EL (nicht Diesel/DK), damit die Versorgung der Bevölkerung mit Brennstoff sichergestellt werden kann!
Deshalb - und auch sonst - ist es völlig verfehlt, davon zu sprechen, hier könne sich "Sicherheit für X Euro im Jahr erkauft" werden.
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte
[Re: UHeins]
#843216.04.200912:15
Und da wären noch UN3257, 3082 u. Klasse 7 (medizinische Produkte) und alles zum Wohle der Bevölkerung. Aber wahrscheinlich sind diese Gefahrgüter gar nicht gefährlich?! Für mich ist dies eindeutig. Hier stehen wirtschaftliche Interessen über der Sicherheit.