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Mitnahme von Batterien im Flugzeug #8451 08.04.2009 13:03
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herbert83 Offline OP
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Hallo,
ich hätte da mal eine Frage an euch Experten. Leider habe ich mit der Suchfunktion nichts gefunden.
Ich möchte mit Air Lingus nach Irland fliegen und möchte für den Betrieb meines Echolots eine 12 Volt Batterie mit ca 6-12 Amperstunden mitnehmen.
Leider konnte mir bei Air Lingus am Flughafen niemand sagen welche Batterietypen ich mitnehmen darf. Auch auf der Homepage habe ich nichts explizites zum Thema Batterien gefunden, ausser in Verbindung mit Rollstühlen.
Könnt ihr mir sagen ob es eine Gelbatterie sein muss oder ob ein wartungsfreier Bleiakku erlaubt ist?

Vielen Dank im Vorraus

Herbert

Re: Mitnahme von Batterien im Flugzeug [Re: herbert83] #8452 09.04.2009 17:42
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Floridacargocat Offline
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Wartungsfreie Batterien sind nicht unbedingt befreit von den Bestimmungen fuer Gefahrengueter, es sei denn dass ein Datenblatt des Hersteller vorliegt mit dem eindeutigen Hinweis auf Klassifizierung und Befreiung.
Gelbatterien sind eher ein Kandidat fuer eine Befreiung von den Bestimmungen. Am besten ist es noch immer das entsprechende Datenblatt zur Verfuegung zu haben.
IATA Bestimmungen (siehe Tabelle 2.3.A) gehen nicht auf diese speziische Fragestellung ein. Man muss das Thema anders anpacken.
Unterliegt eine Gelbatterie den IATA Bestimmungen und welche Ausnahmeregelungen gibt es? UN 2800 Batteries, wet, non-spillable (sorry habe nur die englische Ausgabe) mit den Anmerkungen A48, A67 und A164 ist anwendbar auf Gelbatterien, und befreit diese Gelbatterien von den Bestimmungen solange die Bedingungen eingehalten werden. Damit ist dieser Typ von Batterien kein Gefahrengut mehr. Somit duerfte er auch im Passagiergepaeck nicht als Gefahrengut angesehen werden. Inwieweit die Sicherheitsbehoerden am Abflughafen dieser Auslegung folgen waere zu ergruenden.
Wartungsfreie Batterien (ohne Datenblatt) ist grundsaetzlich Gefahrengut, da keine Gewaehrlestung vorliegt, dass bei einem eventuell Bruch des Gehaeuses Saeure oder Lauge austreten kann. Wenn das Datenblatt eindeutig angibt, dass es gemaess den verschiedenen Testmethoden nicht als Gefahrengut klassifiziert werden kann, dann muss wahrscheinlich immer noch der Abfertigungsagent plus die Sicherheitskontrolle davon ueberzeugt werden, dass dem so ist.
Interessanterweise gehen die amerikanischen Regelungen nicht auf diesen speziellen Fall ein, sondern nur auf Batterien fuer "consumer electronics" und Batterien fuer Mobilitaetsvehikel (Rollstuehle und aehnlichem). Daher auch die Reaktion von Air Lingus.
Etwas kompliziert, insbesondere dann wenn man die ICAO/IATA Bestimmungen und das Datenblatt nicht vor sich hat. Ein Echolot wird u.U. nicht unbedingt als ein consumer electronic angesehen.
Ausweg:
a)Echolot im Ausland (Irland mieten) oder als Fracht versenden (bringt dann aber wieder u.U. Zollprobleme und anderes mehr).
b)Echolot im Gepaeck und Batterie in Irland organisieren.

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