Hallo, hier ist mal wieder ein alter Gefahrgutfuzzy:
Bei der gefahrgutrechtlichen EINSTUFUNG von Steinkohle muss sehr fein differenziert werden:
a)die"normale" Steinkohle, wie sie per LKW/ Eisenbahn/ Schiff transportiert wird, erreicht nicht die Einstufunfkriterien der Klasse 4.2 -zu nass, grobstückig usw.
b) FEIN aufbereitete Steinkohle(auch Braunkohle,z.B. Flotationsrückstände) und sehr trocken, erreichen in dem Selbsterhitzzungstest (Würfel usw.) durchaus die Kiterien zur UN 1361
c) Grillkohlen und Holzkohlen mit Zusätzen zur Brandbeschleunigung und Aktivierung KÖNNTEN ebenfalls unter UN 1361 einzustufensein: Empfehlung TEST
(nach meinen Erfahrungen und Untersuchungen zählen hier einige dazu aber nicht alle)
d) Die Silo-Fahrzeuge mit UN 1361 enthalten i.d.R. Kohlenstaub aus dem Braun- oder Steinkohlenbereich als Einsatzstoffe(Verbrennung) in der Zementindustrie.
e) ebenso ist die Steinkohle kein Gefahrstoff mit umweltgefährdenden Eigenschaften
Mit freundlichem Glückauf
UweM
Zuletzt bearbeitet von UweM; 02.05.2009 18:01.