Waffentransport
#8555
21.04.2009 18:46
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Markus73
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Hallo, wie sind ein kleines Kurierdienstunternehmen und haben eine Anfrage zwecks Transport von Sport und Jagdwaffen. Leider finde ich irgendwie nicht das richtige, was man für den Transport an Voraussetzungen haben muss.
Markus
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Re: Waffentransport
[Re: Markus73]
#8556
22.04.2009 07:15
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TDamm
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Hallo Markus,
solange Ihr nur Waffen und keine Munition befördert, unterliegt Ihr meines Wissens nicht in den Gefahrgutvorschriften. Für diese Transporte sind ggfl. andere Vorschriften (GüKG etc.) zu beachten.
Sobald Munition im Spiel ist, lass Dir mal die Angaben zum ADR mitteilen (insbesondere UN - Nr.), erst dann kann Dir geholfen werden.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Zuletzt bearbeitet von TDamm; 22.04.2009 07:17.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Waffentransport
[Re: TDamm]
#8557
22.04.2009 13:14
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Dieter2
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Hallo Markus,
Jagd- und Sportwaffen unterliegen nicht dem ADR. Auch das Waffengesetz tangiert Dich als dienstleistender Beförderer nicht. Vergewissern würde ich mich beim Absender allerdings sicherheitshalber, ob es sich tatsächlich ausschließlich um Jagd- und Sportwaffen handelt. Bei Waffen, die dem KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) unterliegen, ist Vorsicht angesagt.
Wie Thomas schon richtig anmerkt, kommt das ADR erst bei Munition ins Spiel. Aber auch hier wirst Du aller Wahrscheinlichkeit nach keine Probleme haben, weil Kleinwaffenmunition in der Regel 1.4 S ist.
Grüße Dieter
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Re: Waffentransport
[Re: Dieter2]
#8558
22.04.2009 16:38
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wscheffler
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Hallo
Vor der Pürfung ob die Waffen unter das KWKG fallen, ist auf jeden fall das
Waffengesetz(WaffG) hier der § 29 zu betrachten. Waffen die unter das KWKG fallen sind nach § 57 vom Waffengesetzt freigestellt.
Auszug: Unterabschnitt 5 Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes § 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes bedarf der Genehmigung.
Gruß aus Bayern
Mit freundlichen Grüßen Wilfried
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Re: Waffentransport
[Re: Markus73]
#8559
23.04.2009 08:52
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AchimB
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Hallo Markus,
ich bin auch in der KEP-Branche beschäftigt und wir haben mittlerweile die Beförderung von Waffen bei uns ausgeschlossen. Grund: Einer unserer Zustellfahrer hat das Paket dem allein anwesenden 8-jährigen Sohn des Empfängers ausgehändigt. Der Vater war Staatsanwalt, jeder kann sich vorstellen, was dann los war. Also sicherstellen, dass das Paket nur an den Berechtigten übergeben wird, was wiederum schwierig ist, da die Pakete ja nicht gekennzeichnet sind und bei Kurzwaffen auch nicht sofort äußerlich als Waffenpakete erkannt werden.
Gruß AchimB
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Re: Waffentransport
[Re: AchimB]
#8560
24.04.2009 09:18
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Andreas_A
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Puha...
Bei uns (privat) werden die Pakete entweder vor die (öffentlich zugängliche und nicht durch ein Gartentor abgegrenzte) Haustür gestellt (und gehofft, dass der vorgesehene Empfänger das Paket vor einem potentiellen Dieb findet) oder dem nächstbesten Nachbarn in die Hand gedrückt...
Allerdings lassen wir uns auch keine Schusswaffen schicken (wobei der Fahrer das nicht weiß).
Viele Grüße, Andreas Arnold
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Re: Waffentransport
[Re: Andreas_A]
#8561
28.04.2009 08:22
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Susann Miller
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Hallo Andreas,
dies war auch bei mir (weder Gefahrgut noch Schusswaffen) anfangs der Fall. Allerdings habe ich dies dem Paketdienst ausdrücklich schriftlich untersagt (auch die Abgabe in der Nachbarschaft). Seitdem erhalte ich meine Pakete entweder persönlich oder hole diese ab.
Herzliche Grüße Susann Miller
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