Hallo,
über die Unterscheidung Gefahrgut/Gefahrstoff wurde ja schon diskutiert.
Ob ihr ein Gefahrstofflager habt oder nicht, ergibt sich nicht daraus, ob das Lager im Gebäude ist oder davor (z.B. in einer Wechselbrücke), sondern daraus, ob z.B. die 24 Std.-Frist überschritten ist.
Wenn es sich tatsächlich um Lagerung handelt, dann sind die relevanten Vorschriften zu prüfen und einzuhalten - WHG, VAwS, LöRüRL, ChemG...
Viele Grüße,
Andreas Arnold