Hallo Susann,
die Pflicht des heißt doch: "dem Fahrzeugführer zu übergeben"
Wenn der Verpacker die Begleitpapiere an die Ware heften würde, kann der Fahrzeugführer nicht seiner Pflicht, die Papiere rechtzeitig auszuhändigen, gerecht werden. Ich glaube nicht, dass er im Stückgutverkehr dazu ohne auszuladen in der Lage wäre. Auch der Verlader hat vor dem Verladen zu prüfen ob die Dokumente den Vorschriften entspricht. Stellen Sie sich mal einen Unfall vor, wo die Ladung bereits anfängt zu brennen. Dann kommt keiner mehr an die Papiere ran und niemand wies was geladen wurde.
In der Praxis wird teilweise der Lieferschein für den letztendlichen Empfänger an die Umverpackung geheftet. Trotzdem führt der Fahrzeugführer die notwendigen Begleitpapiere mit.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm