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RID Kennzeichnung #8813 02.06.2009 16:35
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sbeck Offline OP
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Hallo zusammen, folgende Situation: Ich möchte mehrere Versandstücke (nicht LQ) bestehend aus verschiedenen Gefahrgütern (z.B. Klasse 9 und Klasse 3) per Schiene im Betrieb in ein anderes Werk versenden. Wie muß ich den Wagon kennzeichnen? Muß ich zwei leere orangene Tafeln anbringen? Muß ich die Gefahrzettel anbringen? Brauche ich schriftliche Weisungen? Würde mich sehr freuen von Euch zu hören! Vielen Dank! Simone

Re: RID Kennzeichnung [Re: sbeck] #8814 04.06.2009 19:55
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BodoEdion Offline
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Hallo Esbeck,
der Wagen ist an beiden Seiten mit den entsprechenden Großzetteln zu kennzeichnen.
Orangefarbene Tafeln sind im vorliegenden Fall nicht erforderlich.
Schriftliche Weisungen sind nicht erforderlich, wenn die Bahn für die betreffenden Stoffe ein Unfallmerkblatt vorhält, bzw. ein vorhandenes Unfallmerkblatt für die zu versendenden Stoffe verwendet werden kann.
Im Zweifelsfall Unfallmerkblatt nach ADR 2009 mitgeben.


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