Hallo Esbeck,
der Wagen ist an beiden Seiten mit den entsprechenden Großzetteln zu kennzeichnen.
Orangefarbene Tafeln sind im vorliegenden Fall nicht erforderlich.
Schriftliche Weisungen sind nicht erforderlich, wenn die Bahn für die betreffenden Stoffe ein Unfallmerkblatt vorhält, bzw. ein vorhandenes Unfallmerkblatt für die zu versendenden Stoffe verwendet werden kann.
Im Zweifelsfall Unfallmerkblatt nach ADR 2009 mitgeben.