UN 1407 Caesium
#8903
09.06.2009 14:10
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Susa
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Hallo zusammen!
Nachdem ich bisher meist nur im Forum mitgelesen habe, hab ich jetzt auch selbst mal ein Problem:
Mir wurde eben ein technisches Gerät zum Versand angeliefert in dem irgendwo Caesium enthalten ist. Ich weiß allerdings nicht wo genau, wieviel und in welcher Form. Ich könnte mir höchstens vorstellen dass darin Photozellen oder so was enthalten sind, die ja oftmals aus Caesium hergestellt werden. Hab schon beim Besteller darum gebeten, dass er mir einen Ansprechpartner beim Hersteller beschafft. Aber das kann noch dauern. Jedenfalls soll ich das Gerät jetzt verpacken und per Luftfracht verschicken. Wenn ich mir die PI 412 durchlese stelle ich fest, dass Caesium nur in IP1 (Glas, Steingut), IP3 (Metall) oder IP8 (Glasampullen) als Innenverpackung gepackt werden darf. Das bezieht sich ja wohl auf das reine Caesium, also nur auf den Stoff. Aber über Geräte in denen Caesium in irgendeiner Form enthalten ist finde ich im IATA nichts.
Hat vielleicht jemand eine Idee oder sogar eigene Erfahrungen wie in so einem Fall vorzugehen ist? Wie kann ich das Gerät verpacken? Muss ich eventuell die caesiumhaltigen Teile entfernen lassen und getrennt verschicken?
Ich danke euch schon mal vorab für eure Antworten, viele liebe Grüße
Susa
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Re: UN 1407 Caesium
[Re: Susa]
#8904
10.06.2009 18:18
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Jose Reyes Schmitt
Spezi
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Spezi
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Hallo Susa, schau dir mal die UN3363 an (PSN Dangerous goods in apparatus oder dangerous goods in machinery). PI 916, A48 und A107. Du wirst aber nicht darum kommen und benötigst die Nettomenge des Gefahrguts. 1kg bei fest und 0,5 L bei flüssigen Stoffen sind maximal erlaubt. Saluods José
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Re: UN 1407 Caesium
[Re: Susa]
#8905
10.06.2009 18:48
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Floridacargocat
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Urgestein
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Selbst wenn Wikipedia nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist, so steht doch dort http://de.wikipedia.org/wiki/Caesiummanch gute Ausgangsinformation drin. Grundsaetzlich sollte vom Hersteller ein Material Safety Data Sheet angefordert werden, inklusive Information ueber den Gefahrengutstatus fuer Luftfracht (ob es unter Klasse 4 oder Klasse 9 faellt). Hat man erst einmal diese Grundlageninformation, sollte man mit einem Spezialisten des Herstellers ueber dieses Object sprechen in Bezug auf offene Fragen. Desweiteren, wie ist den der Gegenstand angeliefert worden? Irgendwelche Dokumente mit beigelegt? Viel Spass.
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Re: UN 1407 Caesium
[Re: Floridacargocat]
#8906
15.06.2009 10:01
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Susa
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Guten Morgen!
Vielen Dank erst einmal für eure Antworten! Soeben habe ich einen Ansprechpartner des Herstellers genannt bekommen un diesen auch sofort kontaktiert. Er sagte mir, daß sich das Caesium in dem Gerät in einer Vakuumröhre aus Stahl befindet welche die Innenverpackung ist. Des weiteren schickt er mir die Nettomenge des Casiums und ein Muster einer Shipper's Declaration mit der sie das Gerät aus den USA bekommen haben. Bin schon ganz gespannt!
Die UN 3363 hätte die Sache natürlich einfacher gemacht, aber das Sicherheitsdatenblatt das bei dem Gerät dabei war sagt ganz klar UN 1407, Klasse 4.3
Ich danke euch für eure Unterstützung und wünsche allen eine schöne, stressfreie Woche!
Viele liebe Grüße aus Bayern Susa
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Re: UN 1407 Caesium
[Re: Susa]
#8907
16.06.2009 17:54
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Floridacargocat
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Urgestein
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Vorsicht bei der Kopie des Musters der shipper's declaration. Meiner Erfahrung nach ist eine Kopie der vorhergehenden shipper's declaration nicht der Weisheit letzter Schluss. Ich habe schon einige fehlerhafte DGDecs gesehen, die von Pruefern eines nahmhaften Transportkonzerns abgezeichnet waren, und dennoch falsch waren. Der Anfang des Dokumentenweges liegt bei dem urspruenglichen MSDS des Herstellers (in den USA). Naechster Punkt ist das Ausgabedatum des MSDS's und inwieweit es mit der heutigen rechtlichen Lage uebereinstimmt (insbesondere auf Transportangaben, Klassifizierung etc.). Stimmt das (amerikanische) MSDS mit den deutschen Bestimmungen ueberein? Wenn nein, gibt es eventuell deutsche Ausnahmevorschriften, welche beruecksichtigt werden muessen? Der deutsche Vertreiber (oder europaeische Vertreiber) hat hier eventuell weitere Kenntnisse, die es anzuzapfen gilt. Fuer den Fall, dass das Produkt ohne jegliche Gefahrengutdokumente angeliefert wurde (kann ja vorkommen), muss weiter gefragt werden, und eventuell kann auch eine Universitaet oder die Bundesanstalt fuer Materialforschung mit all seinen Spezialisten weiterhelfen. Viel Spass.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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