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Gefahrgutvorschriften im Versandhandel #8984 20.06.2009 14:11
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Hallo zusammen,

Mir ist aufgefallen, dass im Bereich Versandhandel sich scheinbar niemand um Gefahrgutvorschriften kümmert.

Neulich habe ich mir einen Ersatzakku für mein Notebook bestellt. Das Paket war zwar sauber verpackt - aber null Kennzeichnung und Transport mit dem normalen Paketdienst. Dabei handelte es sich um Gefahrgut UN 3480

Über Ebay verkauft ein Händler Sauerstoffdruckluftflaschen (Angebot 110365237479) und versendet mit dem normalen Paketdienst nach halb Europa. Auch an Destinationen die per Luftfracht bedient werden. Auf dem Foto der Flasche ist sogar zu sehen UN 1072.

Hier im Forum wurde schonmal diskutiert dass Parfum (brennbare Flässigkeit) eigentlich auch Gefahrgut wäre. Die Liste ließe sich wahrscheinlich beliebig fortsetzen. Ich nehme an dass das größtenteils Unwissen statt Vorsatz ist.

Mich würde mal interessieren was so einem Händler denn von welcher Seite für Sanktionen drohen. Wer überwacht das? Welche Stelle sorgt für die Einhaltung der Gefahrgutversandvorschriften?
Der Paketdienst merkt ja nichts weil er die Sendungen nicht öffnet.

Danke für Eure Info.
Gruß Michael

Re: Gefahrgutvorschriften im Versandhandel [Re: VSPACE] #8985 20.06.2009 20:44
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Mark Offline
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Hallo Michael,

dolle Sache, wurde schon mal diskutiert.

Also zu den Sanktionen:
§9 Abs. 1 Nr. 1a
„Der Absender hat den Beförderer … auf das gefährliche Gut … hinzuweisen“
Bußgeld: 500 ¤

§9 Abs. 5 Nr. 1d
„Der Verpacker hat die Vorschriften über die Kennzeichnung und Bezettelung … von Umverpackungen .. zu beachten.
Bußgeld: 500 ¤

Da es sich um eine Tateinheit handelt, wären demnach 750 ¤ fällig.

Kontrollpflichten hat im Straßenverkehr die Polizei und das BAG, im Eisenbahnverkehr das EBA und im Luftverkehr (denke ich) das Luftfahrtbundesamt.

Für die Kontrolle der Unternehmen sind die spezifischen Behörden der Länder zuständig, in Niedersachsen ist es das Gewerbeaufsichtsamt.

Unter bestimmten Umständen ist ein Versand als LQ-Ware möglich, für Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) oder einer Sauerstoffflasche (UN 1072) ist die jedoch nicht zulässig.

Wenn im Versandhandel offensichtlich Gefahrgut, dass nicht den Vorschriften des Postversandes entsprechen kann, über den Postweg zum Versand angeboten wird, so ist das unlauterer Wettbewerb, ich denke, dass man das Abmahnen kann.


Grüße

Mark
Re: Gefahrgutvorschriften im Versandhandel [Re: VSPACE] #8986 23.06.2009 14:32
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Andreas_A Offline
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Antwort auf
Der Paketdienst merkt ja nichts weil er die Sendungen nicht öffnet.


Hm, ich frage mich gerade, in wie weit diese Vorgehensweise nicht schon grob fahrlässig ist, da die Fälle schlechter Kennzeichnungsmoral insbesondere im Bereich kleinerer Versandhändler/ebay hinreichend dokumentiert sind (so auch in diesem Forum)...

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Zuletzt bearbeitet von Andreas_A; 23.06.2009 14:33.

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