Hallo,
ich glaube schon, dass die Betroffenen (Fahrer von Traktoren über 25 km/h) diese Änderung nicht so mitbekommen haben, aber "Unwissenheit schütz nun mal nicht vor Strafe".
Nur beim Ausbringen auf die Felder, ist meiner Meinung nach die Sache klar, da die GGVSEB nur auf öffentlichen Straßen gilt, und so kann sich der Bauer das Gefahrgut direkt auf das Feld liefern lassen. Wie es meistens bei Düngemittel schon geschieht. Denn die Zeiten, das die Düngemittel am Feldrain liegen, dürften vorbei sein. Zumal einige Düngemittel nach ADR/GGVSE befördert werden, aber nach Sprengstoffrecht gelagert werden müssen!!
Und wie es bei der Bundeswehr mit den "Mitführen" gemacht wird, das wird es wohl in der Landwirtschaft kaum geben.