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Re: Fahrzeug = Traktor ??? [Re: Dr. Kaos] #9019 28.07.2009 17:30
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Gerald Offline OP
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Hallo Herr Dr. Kaos,
mir ist das schon alles klar, welche Folgen damit verbunden sind. Aber in der GGVSEB in §2 steht eben nun die neue Begriffsdefinition für ein "Fahrzeug". In einem der ersten Entwürfe zur GGVSEB waren die landwirtschaftlichen Fahrzeuge noch rausgenommen, aber dieser Teil wurde gestrichen und steht somit nicht mehr in der GGVSEB. Und das hat dann eben meine Aussage zur Folge, und das Alter der Fahrzeugführer spielt dann keine Rolle.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Fahrzeug = Traktor ??? [Re: Gerald] #9020 31.07.2009 15:05
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Winklhofer Offline
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Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

das wurde bei der Erstellung der GGVSEB nicht übersehen. Das ist gewollt. In der RSE sind im übrigen bereits schon seit langem landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen diesem Begriff zugeordnet. Wenn der Landwirt sich beim Agrarhandel für seinen Betrieb versorgt, führt er halt mal eine Beförderung zu seinem Hof durch. Warum soll er dann anders gestellt werden als z. B. ein Händler, der dort Ware für sein Handelsunternehmen abholt.
Diskutiert kann in der Tat die Ausbringung von Lösungen gefährlicher Güter auf den Wiesen und Äckern. Hierbei stellt sich ja überhaupt die Frage, ob der Landwirt tatsächlich eine Beförderung von Gefahrgut im Sinne von § 2 GGBG durchführt. Die Bundeswehr hat im übrigen dieses Problem pragmatisch gelöst und sich unter dem Begriff "Mitführen gefährlicher Güter" eine großzügige Befreiung genehmigt.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Fahrzeug = Traktor ??? [Re: Winklhofer] #9021 01.08.2009 18:38
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Gerald Offline OP
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Hallo,
ich glaube schon, dass die Betroffenen (Fahrer von Traktoren über 25 km/h) diese Änderung nicht so mitbekommen haben, aber "Unwissenheit schütz nun mal nicht vor Strafe".
Nur beim Ausbringen auf die Felder, ist meiner Meinung nach die Sache klar, da die GGVSEB nur auf öffentlichen Straßen gilt, und so kann sich der Bauer das Gefahrgut direkt auf das Feld liefern lassen. Wie es meistens bei Düngemittel schon geschieht. Denn die Zeiten, das die Düngemittel am Feldrain liegen, dürften vorbei sein. Zumal einige Düngemittel nach ADR/GGVSE befördert werden, aber nach Sprengstoffrecht gelagert werden müssen!!
Und wie es bei der Bundeswehr mit den "Mitführen" gemacht wird, das wird es wohl in der Landwirtschaft kaum geben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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