Fahrzeug = Traktor ???
#9009
24.06.2009 20:20
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Gerald
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Hallo, die GGVSEB ist ja nun veröffentlich. Im ADR unter 8.2.1.1 steht " Führer von Fahrzeugen, mit den gefährliche Güter befördert werden, müssen in Besitz einer Bescheinigung sein, ..." Der Begriff Fahrzeug ist unter 1.2.1 definiert. Aber in der GGVSEB unter § 2 Ziffer 6 steht "Fahrzeuge sind im innerstaatlichen Verkehr und innergemeinschaftlichen Verkehr - abweichend von der Begriffsbestimmung im ADR - die in Abschnitt 1.2.1 ADR beschriebenen Fahrzeuge, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 Kilometer pro Stunde sowie ihre Anhänger, und Güterstraßenbahnen, die auf einem vom Eisenbahnnetz abgeschlossenen Schienennetz verkehren;" Das würde bedeuten, das Traktoren die keinen Aufkleber mit "25km/h" haben, unter die GGVSEB fallen. Denn es gibt schon Traktoren, welche schneller unterwegs sind. Und der Fahrer, wenn er im öffentlichen Verkehr mit gefährlichen Gütern (z.B. Dünger oder Pflanzenschutzmittel, wenn diese eine UN Nummer haben) bei Überschreitung nach 1.1.3.6.3 einen ADR-Schulungsnachweis <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> besitzen muss. Denn eine Freistellung nach 1.1.3.1 b) oder c) kann ich nicht erkennen. Die einzige Möglichkeit, welche es noch geben könnte, währe die RSEB, welche ja noch nicht veröffentlich ist. Wobei ich das nicht klauben kann, da in einem Entwurf zur GGVSEB §2 Ziffer 6 die landwirtschaftlichen Fahrzeuge rausgenommen wahren. Nur bei der jetzt in Kraft gesetzten GGVSEB steht hierzu nichts mehr. Auf Eure Meinung dazu bin ich gespannt.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 24.06.2009 20:21.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Fahrzeug = Traktor ???
[Re: Gerald]
#9010
25.06.2009 07:01
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TDamm
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Hallo Gerald,
der Traktor war doch bisher drin oder sehe ich das falsch? Nach meiner Auffassung fallen nun diese, wenn sie zulassungsbedingt nicht schneller als 25 Km/h fahren können (der Aufkleber ist unintressant)aus der GGVSEB heraus.
In der RSEB wird da wohl nichts erläutert, da diese Aussage eindeutig ist.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Fahrzeug = Traktor ???
[Re: Gerald]
#9011
25.06.2009 08:15
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G. Homann
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Hallo zusammen,
ist ja eine tolle Sache, zum Bauern mit ADR- Schein kommt dann in der Folge noch der Traktor mit Warntafeln. Ich bin zwar kein Kfz-Sachverständiger, aber fällt der Trecker nicht unter "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" oder so ähnlich? Teil 9 ADR ist jedenfalls nicht zutreffend, der gilt nur für "Fahrzeuge der Kategorien N und O gemäß Anhang 7 der Gesamtresolution Kraftfahrzeuge; Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter".
Gruß aus München Günther Homann
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Re: Fahrzeug = Traktor ???
[Re: G. Homann]
#9012
26.06.2009 22:51
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Mark
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Hallo,
in der GGVSEB steht nur noch 25 km/h, in der EU-Richtlinie (RL Binnenland) stehen aber auch die landwirtschaftlichen Fahrzeuge bis 40 km/h drin.
Ich denke, das ist vergessen worden.
Grüße
Mark
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Re: Fahrzeug = Traktor ???
[Re: Mark]
#9013
27.06.2009 18:06
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Gerald
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Hallo Mark, das währe dann schon ein Hammer. Da wurde solange an der GGVSEB rumgedoktert, denn in den Entwurf an den Bundesrat stand von "landwirtschaftlichen Fahrzeugen ..." auch nichts mehr. Ich stelle mir das schon Bildlich <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> vor, ein Traktor mit Anhänger und orangefarbenen Tafeln. Aber so ganz abwegig ist dies ja nicht, den in der ehemaligen DDR hat es dies schon gegeben. Siehe Link, http://gefahrgut.gefahrgut-guetertransport.de/Nostalgieecke/Nostalgie.htm, in der Mitte ganz unten das Bild.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Fahrzeug = Traktor ???
[Re: Gerald]
#9014
28.06.2009 08:48
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Mark
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Hallo Gerald,
naja, wenn die Bauern einen ADR-Schein machen müssen ...
... dann kommt das Thema Gefahrgut ja ganz schön in die Medien ...
Grüße
Mark
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Re: Fahrzeug = Traktor ???
[Re: Mark]
#9015
29.06.2009 12:00
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Mark
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Hallo zusammen,
die Tätigkeit der Landwirte (z.B. Pestizide aufs Land bringen) fällt doch unter der Handwerkerregelung (1.1.3.1 c)!
Damit wäre die Freistellung der landwirtschaftlichen Fahrzeuge unnötig und das Fehlen beugt einem Missbrauch vor.
Grüße
Mark
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Re: Fahrzeug = Traktor ???
[Re: Mark]
#9016
27.07.2009 18:10
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Gerald
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Hallo, ich habe mich mit diesem Thema "landwirtschaftliche Fahrzeuge und Gefahrgut" mal weiter beschäftigt, und bin nachdem ich mir mehre Meinungen zu diesem Thema eingeholt habe, zur Erkenntnis gekommen, das der Absatz nach 1.1.3.1 c) wohl greift, aber eben unter Beachtung der Mengenbegrenzung (450 Liter je Verpackung und Höchstgrenze gemäß 1.1.3.6), das wird sich für diese Fahrzeuge dann wohl kaum lohnen und so bleibt nur noch nach Kapitel 3.4 b.z.w. unter Unterabschnitt 1.1.3.6. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Das Einzige was mich dabei noch beschäftigt. Wissen denn z.B. die Landwirte, was auf Sie im Zusammenhang mit der Einführung der GGVSEB zukommt?
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Fahrzeug = Traktor ???
[Re: Gerald]
#9017
27.07.2009 19:08
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Dr. Kaos
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Hallo Gerald, wie ist das mit einem Traktor, angehängeter Spritze mit 2000 Liter Inhalt, voll gefüllt mit Pestizid, welches in 5 km Entfernung ausgebracht werden soll? Rein von der Logik ist das ein Gefahrguttransport.
Und: Ooops. ADR-Schein für Landwirte? Hör ich zum ersten Mal. Mein Schwiegervater hat Weinbau, der soll jetzt mit 75 nochn ADR machen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
gruß dr. kaos
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Re: Fahrzeug = Traktor ???
[Re: Dr. Kaos]
#9018
28.07.2009 09:52
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Chris Wilting
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Hallo,
die meisten Pflanzenschutzmittel sind Klasse 9. Wenn diese aber als fertige Spritzbrühe in der Feldspritze sind, haben wir es dann immer noch mit Gefahrgut zu tun? Das Pflanzenschutzmittel wir in der Feldspritze doch sehr stark verdünnt.
Die meisten Düngemittel werden per Silowagen angeliefert. Mir ist bisher noch kein Silowagen beim Landhandel aufgefallen, der als Gefahrgut gekennzeichnet war.
Interessant wäre schon, wie das mit Gülle aussieht.
Gruß
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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