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Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter #9022 24.06.2009 22:47
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Spitfire Offline OP
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Hallo
Ich bin seit kurzem Gefahrengutbeauftragter unserer Firma.Da so alles ziemlich neu und undurchsichtig ist,hätte ich da eine Frage:
Wir transportieren neue,leere mit Ventilen bestückte Druckgasbehälter der Klasse 2.2,Beförderungskategorie 3.Da ich aber nur im ADR die Beförderung leerer ungereinigter Behälter gefunden habe(1.1.3.6.3),möchte ich wissen,wie ich diese neuen Behälter deklarieren muss. Werden diese Behälter auf den Beförderungspapieren innerhalb der Freigrenze deklariert?
Besten Dank für eine Antwort der alten Hasen
Grüsse
Peter


Perfection needs a touch of madness
Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter [Re: Spitfire] #9023 25.06.2009 08:43
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Andreas_A Offline
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Hallo Peter,

ich komme mit der Beschreibung noch nicht ganz klar.

Was enthalten denn diese leeren, neuen Druckbehälter? Unter "neu" stelle ich mir vor, dass sie leer sind und noch nie in Kontakt mit irgendeinem Füllgut gekommen sind. Sprich - da ist Umgebungsluft enthalten und der Innendruck entspricht dem Luftdruck zum Zeitpunkt der Herstellung.

Also kein Gefahrgut.

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter [Re: Spitfire] #9024 25.06.2009 13:04
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codered Offline
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Mahlzeit !

Wie wäre es mit einem Foto und einer UN-Nr. ??

Gruß aus Berlin

Code Red

Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter [Re: Spitfire] #9025 25.06.2009 13:37
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Gandalf Offline
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Hallo Spitfire,
wenn ich das richtig verstehe befördert ihr also Druckgasbehälter vom Hersteller - neu und noch nie im Einsatz? Dann kein Gefahrgut.
Gruß Gandalf

Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter [Re: Andreas_A] #9026 25.06.2009 13:45
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MasterKane Offline
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Hallo Peter,

ich kann mich da Andreas Arnold nur anschließen. Wenn die Druckgasbehälter noch nicht mit Treibgas und/oder dem entsprechenden Stoff gefüllt wurden, handelt es sich nur um ein Erzeugnis und nicht gleichzeitig auch um ein Gefahrgut. Dies sollte dann jedoch eindeutig in den Begleitpapieren beschrieben werden, z.B.: "Druckgasbehälter, ungefüllt, drucklos (kein Gefahrgut im Sinne des ADR)".

Du schreibst, dass die Behälter bereits mit Ventilen bestückt sind. Bedeutet dies, dass sich der Behälter bereits unter Druck befindet? Dann hast Du ein Gefahrgut. Auf Grund Deiner Beschreibung tippe ich auf "UN 1950 DRUCKGASPACKUNGEN, erstickend". Somit kannst Du Deine frisch erworbenen Kenntnisse anwenden, vielleicht klappt es ja mit Kapitel 3.4 - begrenzte Mengen.

mfg
MasterKane


"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang."
Konfuzius
Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter [Re: MasterKane] #9027 27.06.2009 10:07
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Spitfire Offline OP
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Spezi
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Hallo zusammen

Besten Dank an alle für Eure schnellen Antworten.
Vielleicht noch eine etwas konkretere Erklärung:
Es sind Druckgasbehälter 80 ltr./ 200 bar UN 1066 / UN 1013 / UN 1006 / UN 1009
Alles neue Gefässe,Ventile montiert,aber noch nie befüllt worden.

Also nach Euren Antworten zufolge KEIN Gefahrgut und auch nicht auf den Beförderungspapieren im Sinne des ADR zu deklarieren.

Nochmals besten Dank


Perfection needs a touch of madness
Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter [Re: Spitfire] #9028 29.06.2009 18:33
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fabian Offline
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80 ltr.??

In der Regel haben die Behälter 10 , 20 oder 50 ltr.

Sind das irgend welche Sondergrössen ?

mfg fabian

Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter [Re: fabian] #9029 29.06.2009 19:07
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Mark Offline
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Hallo Fabian,

80 ltr. ist für eine 200 bar-Flasche eine absolute Standardgröße


Grüße

Mark
Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter [Re: Mark] #9030 29.06.2009 19:17
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fabian Offline
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Hat da vieleicht jemand ein Foto von .

Ich bin noch jung aber habe schon mein ganzes Leben mit Gasflaschen zu tun , aber ein 80 ltr. Standartflasche ist mir volkommen unbekannt .

Gibt es bestimmte Gasversorger die es in den Flschen verkaufen ?

mfg fabian

Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter [Re: fabian] #9031 29.06.2009 21:13
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Mark Offline
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Grüße

Mark
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