Moin,
so ganz sinnvoll ist das Ganze nicht. Der IMDG sagt in 3.4.5.2 dass der Aufkleber "LTD QTY" nur dran soll, wenn nur gefährliche Güter in begrenzten Mengen an Bord sind. Ansonsten sind die berenzten Mengen nach 5.3.1.1.2 nicht kennzeichnungspflichtig. Somit macht es wenig Sinn "normale" Label und "LTD QTY" zu kleben. Anders ist es bei dem MP Aufkleber, weil der nach den Worten des IMDG Codes auch bei LTD QTY dran muss. Bei dem Fahrzeug kann man nu leider gar nicht mehr sehen was gemeint ist. Schön ist aber dabei, dass der IMDG in 3.4 sagt die Label "brauchen" nicht dran, was im Umkehrschluss heisst sie dürfen eben doch dran.
Besonders nett ist es dann, wenn z.B. Klasse 3 als "normales" gut geladen wird, und z.B. Klasse 8 als LTD QTY aber MP. Eine korrekte Kennzeichnung wäre dann ein 3er Label und MP, was eigentlich kaum zu verstehen ist.
Aber nach Sinn und Unsinn in Vorschriften zu fragen sollte man sich eh besser abgewöhnen.
In diesem Sinne,
mit forensischen Grüßen
Volker Utzenrath