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Besondere Zulassungsbescheinigung #9065 27.06.2009 08:02
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Udo Freitag Offline OP
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Moin, moin Gefahrgutexperten,

ein Bekannter von mir hat sich einen gebrauchten Tanksattelauflieger gekauft und will in Zukunft Gefahrgut transportieren. Die besondere Zulassungbescheinigung ist vorhanden. Jetzt muss er ja u.a. in Zeile 5 den Besitzer, Beförderer (Halter) oder Eigentümer ändern lassen.

Auf der Rückseite steht u.a., dass bei einem Wechsel des unter Nr. 5 genannten Beförderers usw. die Bescheinigung der Ausgabestelle zurückzugeben ist. Wenn ich das richtig lese, dann ist eine Neuausstellung der Bescheinigung erforderlich. Die Praxis sieht aber anders aus. Da wird durch die DEKRA oder den TÜV eine Änderung in der alten Bescheinigung vorgenommen.

Wie ist es denn nun richtig?

Gruß

Udo

Re: Besondere Zulassungsbescheinigung [Re: Udo Freitag] #9066 27.06.2009 11:14
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Hallo Udo,

eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung ist nicht erforderlich.
Die Änderungen werden durch die zuständige Zulassungsbehörde vorgenommen.
Bitte hierbei auch an Feld 4 (Kennz.) denken.
Näheres hierzu ist in den Erläuterungen der RSE zu Teil 9 ADR ersichtlich.



9-5.3 RSE
Formale Änderungen in der ADR-Zulassungsbescheinigung, insbesondere auch Änderungen, die ohne Überprüfung des Fahrzeugs, des Tanks oder der Ausrüstung vorgenommen werden können, dürfen auch von den Zulassungsbehörden nach der StVZO und den zuständigen Stellen und Personen gemäß § 6 Abs. 10 ausgeführt werden.

Beispiele für Änderungen formaler Art:
– Änderung des Firmennamens/des Halters und/oder der Anschrift


– Änderung des amtlichen Kennzeichens


– Eintragung und Aktualisierung nicht vorgeschriebener Hinweise in der Zulassungsbescheinigung (z. B. des Datums der nächsten fälligen Tankprüfung).



9-5.4 Alle Änderungen in der ADR-Zulassungsbescheinigung sind von den jeweils zuständigen Stellen oder Personen mit Dienstsiegel bzw. Prüfstempel und Namenszeichen zu versehen.


M.f.G.
Gefahrgutinteressent

Re: Besondere Zulassungsbescheinigung [Re: Gefahrgutinteressent] #9067 27.06.2009 11:56
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gefahrgutinteressent,

soweit alles verstanden! Aber welchen Grund hat dann der Hinweis der Rückgabe, nach Wechsel von Beförderer usw., auf der Rückseite der Bescheinigung!

Gruß

Udo

Re: Besondere Zulassungsbescheinigung [Re: Udo Freitag] #9068 27.06.2009 12:07
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Hallo Udo,

was den Hinweis auf der Rückseite bezüglich der Rückgabe der Zulassungsbescheinigung bei Beförderwechsel angeht, da bin ich allerdings auch ratlos.

Ich versuche mal näheres hierzu in Erfahrung zu bringen und werde Dich dann ggfls. informieren.

M.f.G.
Gefahrgutinteressent

Re: Besondere Zulassungsbescheinigung [Re: Gefahrgutinteressent] #9069 29.06.2009 10:15
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TDamm Offline
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Hallo alle miteinander,

es ist richtig, das laut dem Hinweis auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung (T9) diese beim Halterwechsel der ausstellenden Behörde zurückzugeben ist.

Dies wird nach hiesiger Erfahrung zumindest in Deutschland nicht praktiziert. Entscheidend ist, dass die Zulassungsbescheinigung auf den neuen Beförderer etc. incl. neuem KFZ - Kennzeichen ausgestellt ist.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Besondere Zulassungsbescheinigung [Re: TDamm] #9070 29.06.2009 12:34
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Herr Damm,

diese Verfahrensweise musste ich auch feststellen! Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, wozu steht geschrieben man soll sie zurückgeben, wenn sich sowieso keiner daran hält?

Wenn erst mal ein findiger Polizist über diese Bemerkung fällt. Was dann wohl passiert!

Gruß


Udo

Re: Besondere Zulassungsbescheinigung [Re: Udo Freitag] #9071 29.06.2009 19:11
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TDamm Offline
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Hallo Udo,

eventuell gibt es ja ADR - Staaten, die das praktizieren.

Die hier bekannte Praxis der Polizei ist, dass eine berichtigte T9 Zulassung, wie eine neu ausgestellte gilt.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Besondere Zulassungsbescheinigung [Re: Udo Freitag] #9072 30.06.2009 21:34
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Hallo Udo,

wie ich beim TÜV in Erfahrung bringen konnte, halten sich viele TÜV-Stellen an die Regelung, dass bei Befördererwechsel eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt wird (selbst bei der kleinsten Änderung).
Andere TÜV-Stellen wiederum handhaben dies wohl nicht so. Die Bemerkungen auf der Rückseite sind also durchaus angebracht.

M.f.G.
Gefahrgutinteressent

Re: Besondere Zulassungsbescheinigung [Re: Gefahrgutinteressent] #9073 02.07.2009 15:58
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gefahrgutinteressent,

danke für die Antwort. So etwas habe ich mir schon gedacht.

Schöne Grüße aus dem schönen Hamburg.

Udo


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