mit den Codierungen der Verpackungen kann man ja ganz ins schwitzen kommen... Mir wurde ein Kunststoff-Bergungsfass mit folgender Codierung angeboten. UN RATING: 1H2/X200/S Ich bräuchte Bergungsfaesser in denen ich Stahlblech-Faesser reinstellen will, die laengere Zeit den Witterungsbedingungen ausgesetzt wahren. Bei dem Abfall der in den Faessern ist, handelt es sich um UN 1760 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. ca 50 Stck und UN 1992 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G. ca. 50 Stck
Ist die Codierung des oben genannten Bergungs-Fasses bzw. der Bergungsfass selber geeignet oder nicht? (für eine ADR-gerechte Beförderung versteht sich)
Guten Tag, für die angegebenen UN-Nummern 1760 und 1992, selbst wenn es VG I sein sollte, ist die Verpackungsanweisung P001 anzuwenden. In der Verpackungsanweisung P001 ist u.a. die Codierung 1H2 als Einzelverpackung aufgeführt. Diese Codierung trifft auf die Bergungsverpackung zu. Demnach sollte m. E. das Kunststoff-Bergungsfass geeignet sein.
Hallo zusammen, in 6.1.2.4 steht ... auf den Verpackungscode kann der Buchstabe "T"....folgen. Nach 6.1.5.1.11 sind Verpackungen wie unter 6.1.2.4 angegeben, mit dem Buchstaben "T" zu kennzeichnen.
Nun, wenn ich mir die Codierung "UN RATING: 1H2/X200/S" des Bergungsfasses anschaue, welches gio angeboten wurde, ist das mit der Voraussetzung so eine Sache. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Auch ein kurzer Ausflug ins Internet schafft doch Verwirrung: Menke Industrieverpackungen GmbH & Co. KG <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
mfg MasterKane
"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang." Konfuzius
Auch in mindestens einer großen Unternehmensgruppe wurden Bergungsfässer aus Kunststoff für jeden Standort beschafft. Man wartet nun das "MHD-Datum" ab und wird dann "richtige Bergefässer aus Metall beschaffen. Im Hinblick auf die Menge (je 50 Fässer) der beiden UN-Nummern und dem Umstand das ich nicht weiß wie viele Fässer auf einmal transportiert werden sollen, bzw wie lange die Bergefässer unterwegs sein werden, würde ich lieber Metallfässer beschaffen an gio`s stelle. Ist natürlich auch eine Kostenfrage, darüber liegen mir z.Zt. keine Info`s vor.
1) Die zu entsorgenden Fässer in bauartgeprüfte 200- Liter Fässer zu stellen, die für flüssige Stoffe geprüft sind (wenn die Fässer kleiner als 200 Liter sind) oder 2) Die zu entsorgenden Produkte in IBC umfüllen (wenn das unter der Beachtung aller anderen Vorschriften möglich ist + die Verpackungen seperat entsorgen oder 3) Die zu entsorgenden Produkte in Tankfahrzeuge umfüllen + die Verpackungen seperat entsorgen. Die 3 Möglichkeiten können natürlich nur unter Beachtung aller Rechtsvorschriften genutzt werden. Die Kosten für die Anschaffung von Bergungsfässern scheinen mir doch zu hoch. Es sei denn, man braucht sie wieder für andere Einsätze.
Hallo, anbei hänge ich Dir eine Datai an. In dieser hast Du Informationen über eine Bergeverpackung, welche nach ADR 2009 für solche Zwecke zugelassen ist.
eine in Fachkreisen schon lange anhaltende Streitfrage ist, ob zur Bergung verwendeten Verpackung zwingend ein "T" haben muss.
Ich meine nein, mit folgender Begründung:
Der Unterabschnitt 4.1.1.18 ist überschrieben "Verwendung von Bergungsverpackungen"
Im Absatz 4.1.1.18.1 heißt es dann auszugsweise:
"Beschädigte, defekte, ..., dürfen in Bergungsverpackungen nach Absatz 6.1.5.1.11 befördert werden. die Verwendung einer Verpackung größerer Abmessungen eines geeigneten Typs und geeigneter Prüfanforderung wird dadurch nicht ausgeschlossen, vorausgesetzt, die Vorschriften der Absätze 4.1.1.18.2 und 4.1.1.18.3 werden erfüllt."
Im Absatz 6.1.5.1.11 werden die "T"-Verpackungen beschrieben, die im übrigen nur für Bergungszwecke verwendet werden dürfen und einheitlich nur eine Y-Codierung haben. Im weiteren Teil der Vorschrift werden jedoch andere Verpackungen, also ohne "T"-Codierung, benannt, demzufolge ist die Verwendung anderer Verpackungen auch zulässig.
Wenn es denn wirklich ein "Bergungsfass" für den ADR-gerechten Transport sein soll, dann führt kein Weg daran vorbei, sich bei der BAM über die zugelassenen Behälter kundig zu machen. Im Dokument verpackungen.pdf sind u.a. auch die T-codierten, BAM-zugelassenen Behälter gelistet. Einfach mal innerhalb des PDFs den Suchbegriff "Bergung" eingeben.
Neben den schon zuvor genannten Bergungskisten von ConTEK gibt es die T-Fässer von Maschinen Meyer, Sulingen, und von Mauser, Brühl.
Und dann gibt es noch solche mit ausländischen Zulassungen wie z.B. von Enpac - diese sind komplett aus Polyethylen gefertigt.
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----