Guten Tag Herr Winkelhofer,
ich bin völlig Ihrer Meinung.
Bei jeder Gefahrgutschulung stelle ich fest, dass diese Begriffe durcheinander geworfen werden.
Ich hoffe wir sind uns einig:
Höchstzulässige Mengen > ADR 1.1.3.6 (1000 Punkte Regel)
Begrenzte Mengen > ADR 3.4 (LQ)
Freigestellte Mengen > ADR 3.5
Grüße aus dem Saarland
Wilhelm Kassing