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Kinder im LKW wenn die Schilder uff sind. #9279 27.07.2009 19:03
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Dr. Kaos Offline OP
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Hallo,

es gibt diverse Meinungen zu folgender Frage:
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Wenn ich Gefahrgut (Stückgut) geladen habe und die Freigrenze ist überschritten, darf ich meinen mindeerjährigen Sohn im Fahrzeug dabei haben oder nicht?

Disponent: weiß ich nicht, lass dich nicht erwischen
Chef: wenns rappelt, zahlst du!
Kollegen: mehrheitlich nein, manche sagen ja, wenn GG-Ausrüstung dabei ist.

Ich muss morgen mit 1620 Punkten nach Frankreich und mein Junger (12 Jahre) will mit.

Hilf mir bitte einer mit ner gescheiten Antwort oder einem Link zu einer glaubwürdigen Info.

Danke
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />


gruß
dr. kaos
Re: Kinder im LKW wenn die Schilder uff sind. [Re: Dr. Kaos] #9280 27.07.2009 19:58
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Björn N Offline
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Hallo Dr. Kaos,
da kann es keine zwei Meinungen geben!

8.3.1 Fahrgäste
Abgesehen von Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung dürfen Fahrgäste in Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern nicht befödert werden.

1.2.1 Mitglied der Fahrzeugbesatzung
Ein Fahrer oder jede ander Person, die den Fahrer auis Sicherheits-, Sicherungs-, Ausbildungs- oder Betriebsgründen begleitet.

Fazit
Ein 12-jähriger gehört nicht zur Fahrzeugbesatzung #Punkt#

Gruß
Björn


Gruß von der Küste
Björn

Mit dem Wissen wächst der Zweifel. **(J.W.v.G.)**
Re: Kinder im LKW wenn die Schilder uff sind. [Re: Dr. Kaos] #9281 28.07.2009 07:48
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EnterExit Offline
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Moin,

stellt sich für mich die Frage, bei der Frage, ob du selber einen ADR-Schein besitzt, denn jeder Insasse eines Gefahrguttransports sollte mit solch einem ausgestattet sein und somit eine Schulung gemacht haben, die maximal 5 Jahre zurückliegt, in welcher sowas auch Thematik ist! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
In unserer Firma war sogar lange Zeit unser ehemalige (jetzt bin ich es - zum Glück oder auch nicht <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />) Gefahrgutbeauftragte der Meinung er dürfe solch einen Transport mit seiner Anwesenheit als Beifahrer begleiten, weil er Gb ist! Was aber fööölsch war und ist!

Aber wie schon mein Vorredner sagte, "lass das Kind zu Hause!"

Nette Grüße aus dem Norden

Re: Kinder im LKW wenn die Schilder uff sind. [Re: EnterExit] #9282 28.07.2009 09:25
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Dieter2 Offline
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Hallo EnterExit,

Das ein "Tourist" einen kennzeichnungspflichtigen ADR-Transport nicht begleiten darf, steht außer Frage. Ist es aber tatsächlich so, dass ein vom Absender beauftragter Beifahrer (an den nicht der Anspruch besteht, den Fahrer ablösen zu können!) grundsätzlich auch selbst einen ADR-Schein haben muss? Wenn ja, wo kann man das nachlesen?

Ich kann es indes nicht so recht glauben, denn es gibt Transporte, bei denen ein Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG einen kennzeichnungspflichtigen ADR-Transport bis zur deutschen Grenze als Beifahrer begleitet, ohne selbst den ADR-Schein zu haben.

Grüße
Dieter

Zuletzt bearbeitet von Dieter2; 28.07.2009 12:01.
Re: Kinder im LKW wenn die Schilder uff sind. [Re: Dieter2] #9283 28.07.2009 13:53
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EnterExit Offline
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Wieder zurück.....

Hi Dieter2,
wir sind uns aber einer Meinung das es nach ADR nicht zulässig wäre, da das Kind nicht im Besitz eines gültigen ADR-Scheins ist.

Und soweit ich nachgelesen habe befähigt der Befähigungsschein (unter bestimmten Vorraussetzungen ... mind. 21 Jahre alt z.B.) beim Transport von Sprengstoffen die Mitreise.

Aber um mich gänzlich "zu retten", wir reden hier von einem "jungen Touristen" und somit darf er so oder so nicht mit! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />

Grüße aus dem Norden

Re: Kinder im LKW wenn die Schilder uff sind. [Re: Dieter2] #9284 28.07.2009 14:06
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Tommy Danger Offline
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Das steht außer Frage und war nicht selbige

Antwort steht hier


8.3.1 Fahrgäste
Abgesehen von Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung dürfen Fahrgäste in Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern nicht befödert werden

Re: Kinder im LKW wenn die Schilder uff sind. [Re: Tommy Danger] #9285 28.07.2009 14:57
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Dieter2 Offline
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Damit es keine Missverständnisse gibt - ich wollte hier Dr. Kaos keine Brücke bauen, wie er die Vorschriften umgehen kann. Ich glaube, bei genauerem Nachdenken kommt er selbst auf die Idee, dass es unverantwortlich wäre, seinen Sohn mitzunehmen - und unverzeihlich, wenn ihm etwas passieren würde!

Meine Frage war durchaus ernst gemeint, und ich entnehme den Antworten, dass wir legal handeln, wenn wir den erwähnten Beifahrer ohne ADR-Schein als Transportbegleitung einsetzen.

Grüße aus dem schwülen Rheinland
Dieter

Re: Kinder im LKW wenn die Schilder uff sind. [Re: Dieter2] #9286 28.07.2009 17:43
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Gerald Online
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Hallo Dieter2,
der Begriff Fahrzeugbesatzung wurde im ADR 2007 neu definiert und zwar,
"1.2.1 Mitglied der Fahrzeugbesatzung
Ein Fahrer oder jede ander Person, die den Fahrer auis Sicherheits-, Sicherungs-, Ausbildungs- oder Betriebsgründen begleitet."
Und damit hat der Beförderer und Andere, z.B. Behörden vor allen Dingen bei Klasse 1, 4.1 und 5.2, die Möglichkeit Personen ohne ADR Schein mitfahren zu lassen, aber Achtung:
1. Personen ohne ADR Schein dürfen das Fahrzeug im kennzeichnungspflichtigem Bereich nicht lenken.
2. Das Problem mit den Versicherungsschutz dieser Begleitperson muss im Vorfeld geklärt werden.
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Aber leider muss ich bei meinen Fortbildungskursen immer wieder feststellen, dass die Kursteilnehmer von dieser und manchen anderen Änderungen nichts mitbekommen haben.
Da machen wohl so manche Gefahrgutbeauftragten Ihre Hausaufgaben nicht so genau! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kinder im LKW wenn die Schilder uff sind. [Re: Gerald] #9287 28.07.2009 18:52
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Dr. Kaos Offline OP
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Hallo alle!

Danke, Leute. Ich habe dann selbst mal meine Unterlagen rausgekramt gestern nacht und tatsächlich die Stelle mit den Fahrgästen gefunden. Undda wurde explizit darauf hingewiesen, dass Kinder nix auf dem GG-Transport verloren haben. Er ist heute zu Hause geblieben.

Diese Frage 'Beifahrer muss ADR haben' gilt nur, wenn der Beifahrer im Sinner einer Zwei-Mann-Besatzung das GG-Fzg. auch fahren / lenken soll. Klar braucht er dann einen ADR-Schein. Ist der Beifahrer nur vom Chef gestellt, damit 'er mal sehen kann, wie das bei uns läuft' (hab ich schon ein paar Mal auf Auto gehabt), dann braucht er kein ADR-Schein, aber es müssen zwei komplette Schutzausrüstungen an Bord sein, und er muss eingewiesen werden.

Ich danke Euch allen für die Tipps und Hilfen und Anregungen etc. Ich glaub, hier werd ich öfters reinschauen.

Gruß
Dr. Kaos
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


gruß
dr. kaos

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