Eine Spezialität aus der Schweiz: Die 741.21 Signalisationsverordnung (SSV) besagt in Art. 19 h:
Das «Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung» (2.11) gilt für alle Fahrzeuge, die wasserverunreinigende Stoffe befördern. Eine spannende Antwort seitens des ASTRA, welche Stoffe damit gemeint sind und welches die Mindestmengen sind, wird hier demnächst publiziert.