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Re: Verantwortlichkeiten [Re: Kay Schmauder] #9387 24.06.2010 22:53
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Dangerman Offline
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Hallo Herr Kasting,
hallo Herr Schmauder,

meiner Ansicht nach hat die Beladung des Containers in umgekehrter Reihenfolge zu geschehen. Zuerst lädt der Versender der harmlosen Güter und danach erst der Versender des Gefahrgutes.
Andernfalls erkenne ich eine mögliche Mißachtung der CTU-Packrichtlinien, wo unter Punkt 4.3.7 zu lesen ist: "Machen gefährlicher Güter nur einen Teil der Gesamtladung einer CTU aus, so sind sie nach Möglichkeit in unmittelbarer Nähe zu den Türen zu packen, wobei die Markierung und die Gefahrenkennzeichen sichtbar sein müssen. ..."

Und wie will der Gefahrgutversender wissen, ob der Versender der harmlosen Güter nicht doch unverträgliche Güter zulädt (CTU-Packrichtlinien Pkt. 4.3.3)?

Weiterhin soll der Unterzeichner des Container-Packzertifikates (CPC), der damit alleiniger Verantwortlicher für das ordnungsgemäße Packen der CTU ist, umfassende Sachkenntnisse im Bereich des Gefahrguttransportes besitzen (vergl. hierzu CTU-Packrichtlinien Pkt. 4.2.5 und IMDG-Code Para. 1.3.1.5 Nr. 4).
Kann und darf der Gefahrgutversender davon ausgehen, daß bei dem Versender Nr. 2 eine solche geschulte Person vorhanden ist?

Der Verordnungsgeber hat dem Versender von Gefahrgut weitaus strengere Verpflichtungen auferlegt und ihm eine größere Verantwortung zugewiesen. Folglich kann es einem solchen Versender durchaus zugemutet werden, den Vorstau der CTU mit harmlosen Gütern eines anderen Versenders zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren.

Re: Verantwortlichkeiten [Re: Kay Schmauder] #9388 25.06.2010 14:23
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Hallo zusammen,

derjenige der das Gefahrgut verlädt muss das CPC unterschreiben, es sei denn er organisiert jemanden der die Beladung abnimmt. Somit ist der 1.Verlader in der Pflicht, egal ob die Einheit noch irgendwo umgeladen wird. Wenn umgeladen wird, kann man das ja nachweisen, z.B. durch ein Foto nach der "Original-Verladung".
Wenn jemand das Gut umlädt, kann er auch nicht so einfach unterschreiben, denn zum einen wird weit mehr als "nur" die ordentliche Ladungssicherung bestätigt, zum anderen müsste das Personal entsprechend geschult sein.
Somit muss der 1.Verlader unterschreiben (z.B. mit dem Zusatz: "Bei Verlassen unseres Werkes" und ein paar Bildern). Der 2.Verlader kann außer der Ladungssicherung und ggf den unbeschädigten Versandstücken nichts bestätigen, schon gar nicht wenn er nur "harmloses" Gut lädt und ( das sei mal vorausgesetzt) nicht ausgebildet ist im Bereich Gefahrgut See.

Den Reedern ist es ziemlich egal, Hauptsache da ist eine Unterschrift.

Viele Grüße

Volker Utzenrath


Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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